31. Oktober 2009
13. Januar 2018
5. Januar 2026
(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf von den Vorschriften dieses Untertitels nicht zum Nachteil des Zahlungsdienstnutzers abgewichen werden.
(2) In den Fällen des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 und 2
- 1.
- sind § 675s Absatz 1, § 675t Absatz 2, § 675x Absatz 1, § 675y Absatz 1 bis 4 sowie § 675z Satz 3 nicht anzuwenden;
- 2.
- darf im Übrigen zum Nachteil des Zahlungsdienstnutzers von den Vorschriften dieses Untertitels abgewichen werden.
(3) Für Zahlungsvorgänge, die nicht in Euro erfolgen, können der Zahlungsdienstnutzer und sein Zahlungsdienstleister vereinbaren, dass § 675t Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.
(4) Handelt es sich bei dem Zahlungsdienstnutzer nicht um einen Verbraucher, so können die Parteien vereinbaren, dass § 675d Absatz 1 bis 5, § 675f Absatz 5 Satz 2, die §§ 675g, 675h, 675j Absatz 2, die §§ 675p sowie 675v bis 676 ganz oder teilweise nicht anzuwenden sind; sie können auch andere als die in § 676b Absatz 2 und 4 vorgesehenen Fristen vereinbaren.
Fachbeiträge • 63
- 1. Urteil zu Phishing-BetrugEingeschränkter ZugriffDgkorff · www.grafkerssenbrock.com · 16. Oktober 2026
- 2. Mitarbeiter fällt auf Phishing hereinEingeschränkter ZugriffGuido Lenné · www.anwalt-leverkusen.de · 1. Oktober 2026
- 3. Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer SparkasseEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 12. September 2017
- 4. Bundesgerichtshof entscheidet über eine Preisklausel für sogenannte smsTANEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 25. Juli 2017
- 5. BGH hebt zahlreiche Preisklauseln der Sparkasse aufEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hersbruck.de · 4. Oktober 2017
- 6. Erstattung nach Betrug?Eingeschränkter ZugriffRebekka Jäger · www.anwalt-leverkusen.de · 8. September 2026
- 7. Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer SparkasseEingeschränkter ZugriffKarlheinz Gerlach · www.v-g-h.de · 16. Juni 2026
- 8. BGH: Entgeltklausel für Buchungen bei Privatgirokonten unwirksam!Eingeschränkter ZugriffAtif Yildirim · www.sausen.de · 27. Januar 2015
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 16/13669 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/11643, 16/13669 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und RückgaberechtBundestag Drucksachen · 1. Juli 2009
- 2. 16/11643 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordung der Vorschriften über das Widerrufs- und RückgaberechtBundestag Drucksachen · 21. Januar 2009
- 3. 18/8486 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen MängelhaftungBundestag Drucksachen · 18. Mai 2016
- 4. 18/11929 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie - Drucksache 18/11495 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 5. 18/11495 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten ZahlungsdiensterichtlinieBundestag Drucksachen · 13. März 2017