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29. Juli 2017
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24. Dezember 2025
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5. Januar 2026
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6. Mai 2026
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(1) Die Vaterschaft darf nicht gezielt gerade zu dem Zweck anerkannt werden, die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes, des Anerkennenden oder der Mutter zu schaffen, auch nicht, um die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu schaffen (missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft).
(2) Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft, hat die beurkundende Behörde oder die Urkundsperson dies der nach § 85a des Aufenthaltsgesetzes zuständigen Behörde nach Anhörung des Anerkennenden und der Mutter mitzuteilen und die Beurkundung auszusetzen. Ein Anzeichen für das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte ist insbesondere:
- 1.
- das Bestehen einer vollziehbaren Ausreisepflicht des Anerkennenden oder der Mutter oder des Kindes,
- 2.
- wenn der Anerkennende oder die Mutter oder das Kind einen Asylantrag gestellt hat und die Staatsangehörigkeit eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a oder § 29b des Asylgesetzes besitzt,
- 3.
- das Fehlen von persönlichen Beziehungen zwischen dem Anerkennenden und der Mutter oder dem Kind,
- 4.
- der Verdacht, dass der Anerkennende bereits mehrfach die Vaterschaft von Kindern verschiedener ausländischer Mütter anerkannt hat und jeweils die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder der Mutter durch die Anerkennung geschaffen hat, auch wenn das Kind durch die Anerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, oder
- 5.
- der Verdacht, dass dem Anerkennenden oder der Mutter ein Vermögensvorteil für die Anerkennung der Vaterschaft oder die Zustimmung hierzu gewährt oder versprochen worden ist.
(3) Solange die Beurkundung gemäß Absatz 2 Satz 1 ausgesetzt ist, kann die Anerkennung auch nicht wirksam von einer anderen beurkundenden Behörde oder Urkundsperson beurkundet werden. Das Gleiche gilt, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 4 vorliegen.
(4) Für die Zustimmung der Mutter nach § 1595 Absatz 1 gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
(5) Eine Anerkennung der Vaterschaft kann nicht missbräuchlich sein, wenn der Anerkennende der leibliche Vater des anzuerkennenden Kindes ist.
Fachbeiträge • 22
- 1. Keine rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bei persönlichen Beziehungen zwischen Vater und KindEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 27. Juli 2021
- 2. BVerwG: Keine rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bei persönlicher Beziehung zwischen Vater und KindEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelte-morlaixplatz.de · 26. Juli 2021
- 3. Fachanwalt für Familienrecht David Wielinski LL.M.Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.wielinski.de · 22. Juli 2021
- 4. Fachanwalt für Familienrecht David Wielinski LL.M.Eingeschränkter Zugriffwww.wielinski.de · 6. März 2016
- 5. Fachanwalt für Familienrecht David Wielinski LL.M.Eingeschränkter Zugriffwww.wielinski.de · 22. Juli 2021
- 6. BVerwG: Keine rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bei persönlichen Beziehungen zwischen Vater und KindEingeschränkter ZugriffAdmin · www.wielinski.de · 24. Juni 2021
- 7. Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der VaterschaftEingeschränkter ZugriffKorffadmin2 · www.grafkerssenbrock.com · 13. Juni 2024
- 8. Schutz vor missbräuchlichen AnerkennungenEingeschränkter ZugriffKorffadmin2 · www.grafkerssenbrock.com · 17. Dezember 2025
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 20/13676 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Bernd Baumann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/10792 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von VaterschaftenBundestag Drucksachen · 7. November 2024
- 2. 20/5426 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Januar 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Januar 2023
- 3. 20/8038 - Kleine Anfrage: Rassismuserfahrungen von Familien in Jugend-, Standesämtern und FamiliengerichtenBundestag Drucksachen · 16. August 2023
- 4. 20/14263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 5. 20/8187 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8038 - Rassismuserfahrungen von Familien in Jugend-, Standesämtern und FamiliengerichtenBundestag Drucksachen · 31. August 2023
- 6. 20/13255 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der VaterschaftBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2024
- 7. 20/9049 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 8. 20/10792 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von VaterschaftenBundestag Drucksachen · 21. März 2024