Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
26. November 2020
26. November 2020
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein.
(2) Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. Andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder der Lebenspartner eintritt. Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen.
(3) Erklären eingetretene Personen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, dem Vermieter, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen, gilt der Eintritt als nicht erfolgt. Für geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen gilt § 210 entsprechend. Sind mehrere Personen in das Mietverhältnis eingetreten, so kann jeder die Erklärung für sich abgeben.
(4) Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt.
(5) Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters oder solcher Personen, die nach Absatz 1 oder 2 eintrittsberechtigt sind, ist unwirksam.
Fachbeiträge • 29
- 1. Mietvertrag mit einem Auszubildenden zumutbarEingeschränkter ZugriffLto Ms · www.lto.de · 31. Januar 2018
- 2. Mietvertrag mit einem Auszubildenden zumutbarEingeschränkter ZugriffLto Ms · www.lto.de · 31. Januar 2018
- 3. Kündigung einer Genossenschaftswohnung wegen Fehlbelegung oder UnterbelegungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. Januar 2014
- 4. LeistungsfähigkeitEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 1. April 2025
- 5. außerordentliche KündigungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. April 2026
- 6. Blog - Aktuelles Arbeitsrecht & InsolvenzrechtEingeschränkter Zugriffhttps://kanzlei-tholl.de/blog/blog.html · 25. Juni 2026
- 7. Tod des Mieters: Kündigung nach § 563 BGBEingeschränkter ZugriffDirk Tholl · https://kanzlei-tholl.de/blog/blog.html · 26. März 2026
- 8. Kündigung Mietvertrag - FristenEingeschränkter ZugriffRalf Mydlak · https://mietrechtkompakt.de/ · 21. Februar 2026