Version
5. August 2009
5. August 2009
>
Version
1. Januar 2025
1. Januar 2025
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die Behörde oder die Verkehrsanstalt kann die an sie abgelieferte Sache öffentlich versteigern lassen. Die öffentlichen Behörden und die Verkehrsanstalten des Reichs, der Bundesstaaten und der Gemeinden können die Versteigerung durch einen ihrer Beamten vornehmen lassen.
(1a) Die Versteigerung kann nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften auch als allgemein zugängliche Versteigerung im Internet über eine Versteigerungsplattform erfolgen.
(1b) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für ihren Bereich Versteigerungsplattformen zur Versteigerung von Fundsachen zu bestimmen; sie kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden übertragen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung für ihren Bereich entsprechende Regelungen zu treffen; sie können die Ermächtigung auf die fachlich zuständigen obersten Landesbehörden übertragen. Die Länder können Versteigerungsplattformen bestimmen, die sie länderübergreifend nutzen. Sie können eine Übertragung von Abwicklungsaufgaben auf die zuständige Stelle eines anderen Landes vereinbaren.
(2) Der Erlös tritt an die Stelle der Sache.
Fachbeiträge • 10
- 1. guter Glaube ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Yannik Beden · https://juraexamen.info/ · 15. August 2018
- 2. § 932 BGB ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Yannik Beden · https://juraexamen.info/ · 15. August 2018
- 3. §§ 932 ff. ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Yannik Beden · https://juraexamen.info/ · 15. August 2018
- 4. Mobiliarsachenrecht ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Yannik Beden · https://juraexamen.info/ · 15. August 2018
- 5. Der gutgläubige Eigentumserwerb im MobiliarsachenrechtEingeschränkter ZugriffDr. Yannik Beden, M.A · https://juraexamen.info/ · 15. August 2018
- 6. gutgläubiger Erwerb ArchiveEingeschränkter ZugriffMonika Krizic · https://juraexamen.info/ · 26. August 2024
- 7. Gutgläubigkeit ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Yannik Beden · https://juraexamen.info/ · 15. August 2018
- 8. böser Glaube ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Yannik Beden · https://juraexamen.info/ · 15. August 2018