(1) Der Beitrag eines Gesellschafters kann in jeder Förderung des gemeinsamen Zwecks, auch in der Leistung von Diensten, bestehen.
(2) Im Zweifel sind die Gesellschafter zu gleichen Beiträgen verpflichtet.
(3) Die Stimmkraft und der Anteil an Gewinn und Verlust richten sich vorrangig nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen. Sind keine Beteiligungsverhältnisse vereinbart worden, richten sie sich nach dem Verhältnis der vereinbarten Werte der Beiträge. Sind auch Werte der Beiträge nicht vereinbart worden, hat jeder Gesellschafter ohne Rücksicht auf den Wert seines Beitrags die gleiche Stimmkraft und einen gleichen Anteil am Gewinn und Verlust.
Fußnote
(+++ § 709: Zur Anwendung vgl. § 740 +++)
Fachbeiträge • 174
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 37 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 28. Februar 2008
- 2. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 31 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 22. Januar 2013
- 3. Die Offene Handelsgesellschaft (oHG) - Ein umfassender ÜberblickEingeschränkter ZugriffRoland Schmidt · www.schmidt-partners.com · 30. Mai 2025
- 4. Die Kommanditgesellschaft (KG) - Ein umfassender ÜberblickEingeschränkter ZugriffRoland Schmidt · www.schmidt-partners.com · 27. Juni 2025
- 5. Neues PersonengesellschaftsrechtEingeschränkter Zugriffwww.anwalt-in-recklinghausen.de · 27. Oktober 2023
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Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/5033 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4417 - Folgen des Brexit für Deutschland und Europa: Wirtschaft und EnergieBundestag Drucksachen · 15. Oktober 2018
- 2. 19/18791 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG)Bundestag Drucksachen · 27. April 2020
- 3. 19/27635 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG)Bundestag Drucksachen · 17. März 2021