(1) Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.
(2) Hat der Vertreter den Mangel der Vertretungsmacht nicht gekannt, so ist er nur zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, welchen der andere Teil dadurch erleidet, dass er auf die Vertretungsmacht vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere Teil an der Wirksamkeit des Vertrags hat.
(3) Der Vertreter haftet nicht, wenn der andere Teil den Mangel der Vertretungsmacht kannte oder kennen musste. Der Vertreter haftet auch dann nicht, wenn er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt war, es sei denn, dass er mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters gehandelt hat.
Fachbeiträge • 220
- 1. Verwendung eines fremden Passwortes bei der InternetEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Alexander Jakobs · www.jakobs-juchem.de · 3. April 2006
- 2. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 32 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 19. Juni 2012
- 3. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 35 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 19. April 2010
- 4. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 41 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 22. Mai 1995
- 5. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 33 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 8. November 2011
- 6. BGH zur Haftung von Betriebsräten: Betriebsrat auch im Verhältnis zu Dritten vermögensEingeschränkter ZugriffLto Cko · www.lto.de · 25. Oktober 2012
- 7. Anscheinsvollmacht: Wann bindet ein Rechtsschein?Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 7. September 2026
- 8. BGH zur Haftung von Betriebsräten: Betriebsrat auch im Verhältnis zu Dritten vermögensEingeschränkter ZugriffLto Cko · www.lto.de · 25. Oktober 2012
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/22634 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/18791, 19/19369, 19/19655 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18955 - Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestaltenBundestag Drucksachen · 16. September 2020
- 2. 20/8669 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2023
- 3. 21/6002 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im SteuerrechtBundestag Drucksachen · 19. Mai 2026
- 4. 21/4550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 12. März 2026