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21. März 2016
21. März 2016
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
§ 514 sowie die §§ 358 bis 360 gelten entsprechend, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige unentgeltliche Finanzierungshilfe gewährt.
Fachbeiträge • 14
- 1. Schwiegerelterngeschenk und Rückforderung bei ScheidungEingeschränkter ZugriffDirk Gräning · www.graening-kollegen.de · 6. Juni 2016
- 2. Die unentgeltliche Finanzierungshilfe nach Paragraf 515 BGBEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 3. Juni 2026
- 3. Was regelt Paragraf 514 BGB - unentgeltliche Darlehensverträge?Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 31. Mai 2026
- 4. Abwendungsvereinbarung darf Klausel zur Sofortfälligkeit der Gesamtforderung enthaltenEingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 11. November 2024
- 5. Abwendungsvereinbarung darf sofortige Fälligkeit der Gesamtforderung regelnEingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 21. Mai 2026
- 6. Einführung Die besonderen Vertragsarten nach BGBEingeschränkter ZugriffMartin Kull · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 7. Das OLG Stuttgart bestätigt erneut: Kilometerleasingverträge nach wie vor keine FinanzierungshilfeEingeschränkter ZugriffLisa Schmölling · www.cbh.de · 23. Juni 2020
- 8. Bei Abschluss einer Nettopolice steht dem Versicherungsnehmer kein gesetzliches Kündigungsrecht in Bezug auf die mit dem Versicherungsvermittler geschlossene Vergütungsvereinbarung zu (mit BLDEingeschränkter ZugriffBld Bach Langheid Dallmayr · www.bld.de · 8. Juli 2025
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 21/1851 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über VerbraucherkreditverträgeBundestag Drucksachen · 29. September 2025