(1) Hat sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben oder ist er in solchem Maße überschuldet, dass sein späterer Erwerb erheblich gefährdet wird, so kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht des Abkömmlings durch die Anordnung beschränken, dass nach dem Tode des Abkömmlings dessen gesetzliche Erben das ihm Hinterlassene oder den ihm gebührenden Pflichtteil als Nacherben oder als Nachvermächtnisnehmer nach dem Verhältnis ihrer gesetzlichen Erbteile erhalten sollen. Der Erblasser kann auch für die Lebenszeit des Abkömmlings die Verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen; der Abkömmling hat in einem solchen Falle Anspruch auf den jährlichen Reinertrag.
(2) Auf Anordnungen dieser Art findet die Vorschrift des § 2336 Abs. 1 bis 3 entsprechende Anwendung. Die Anordnungen sind unwirksam, wenn zur Zeit des Erbfalls der Abkömmling sich dauernd von dem verschwenderischen Leben abgewendet hat oder die den Grund der Anordnung bildende Überschuldung nicht mehr besteht.
Fachbeiträge • 72
- 1. PflichtteilsbeschränkungEingeschränkter ZugriffFachanwältin Für Erbrecht · www.felser.de · 20. Juni 2019
- 2. Die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht nach Paragraf 2338 BGBEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 26. Januar 2026
- 3. Das Erbrecht und der Pflichtteil - Wer hat welche Ansprüche?Eingeschränkter ZugriffBenedikt Nilges · www.anwalt-leverkusen.de · 16. Juli 2018
- 4. Kein Pfändungsschutz beim Bedürftigentestament wegen unklarer Beschränkung des Anspruchs des Vorerben auf Auskehrung des Ertrags gegen den TestamentsvollstreckerEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 15. Februar 2026
- 5. Rechtsanwaltswaltskanzlei mauritz & partnerEingeschränkter Zugriffwww.raemkb.de · 19. Mai 2026
- 6. Sorge- und UmgangsrechtEingeschränkter Zugriffwww.raemkb.de · 19. Mai 2026
- 7. Enterbung in guter Absicht bei ProblemkindernEingeschränkter ZugriffGerhard Ruby · www.ruby-erbrecht.com · 26. Oktober 2022
- 8. Was ist eine Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht?Eingeschränkter ZugriffGerhard Ruby · www.ruby-erbrecht.com · 13. März 2022