Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2011
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1. Januar 2017
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1. Januar 2020
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1. Juli 2021
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23. Januar 2026
23. Januar 2026
Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende Person von den anderen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Satz 1 gilt nicht
- 1.
- für Schwangere oder Personen, die ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreuen und mit ihren Eltern oder einem Elternteil zusammenleben, oder
- 2.
- für Personen, die in der Eingliederungshilfe leistungsberechtigt im Sinne des § 99 Absatz 1 bis 3 des Neunten Buches sind oder im Sinne des § 61a pflegebedürftig sind und von in Satz 1 genannten Personen betreut werden; dies gilt auch, wenn die genannten Voraussetzungen einzutreten drohen und das gemeinsame Wohnen im Wesentlichen zum Zweck der Sicherstellung der Hilfe und Versorgung erfolgt.
Öffentliche Quellen • 20
- 1. 13/3904 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 13/2440, 13/2764 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Lange, Klaus Kirschner, Rudolf Dreßler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 13/2442 - Reform des Sozialhilferechts zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Marieluise Beck (Bremen), Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/2437 - Entlastung und Weiterentwicklung der Sozialhilfe zu dem Antrag der Gruppe der PDS - Drucksache 13/2438 - Sicherung der Aufgaben des Bundessozialhilfegesetzes bis zur Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der weiteren Abgeordneten der PDS - Drucksache 13/275 - Mehrbedarf der Sozialhilfe in den neuen BundesländernBundestag Drucksachen · 28. Februar 1996
- 2. 15/4231 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 17. November 2004
- 3. 15/3943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Oktober 2004
- 4. 15/1734 - Beschlussempfehlung: 1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/1514- Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1636- Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SozialgesetzbuchBundestag Drucksachen · 15. Oktober 2003
- 5. 15/1514 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SozialgesetzbuchBundestag Drucksachen · 5. September 2003
- 6. 15/1523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Existenzgrundlagen (Existenzgrundlagengesetz - EGG)Bundestag Drucksachen · 8. September 2003
- 7. 17/3404 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches SozialgesetzbuchBundestag Drucksachen · 26. Oktober 2010
- 8. 17/14307 - Kleine Anfrage: Soziale Lage und Lebensqualität in ländlichen RäumenBundestag Drucksachen · 28. Juni 2013