Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2015
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1. Januar 2021
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1. Januar 2024
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23. Januar 2026
23. Januar 2026
Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 1 sind
- 1.
- Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland,
- 2.
- Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status,
- 3.
- Leistungsbezug in und außerhalb von Einrichtungen, bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen zusätzlich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, bei Leistungsberechtigten in Einrichtungen die Art der Unterbringung,
- 4.
- Träger der Leistung,
- 5.
- Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr sowie Ursache der Leistungsgewährung, Ende des Leistungsbezugs nach Monat und Jahr sowie Grund für die Einstellung der Leistung,
- 6.
- Dauer des Leistungsbezugs in Monaten,
- 7.
- gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel,
- 8.
- Bezug eines Zuschlages an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (Grundrentenzuschlag) nach § 76g des Sechsten Buches.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/24360 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23903 - Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit BehinderungBundestag Drucksachen · 17. November 2020
- 2. 19/23550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht)Bundestag Drucksachen · 21. Oktober 2020
- 3. 20/8344 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 13. September 2023