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7. Dezember 2006
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1. Januar 2015
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1. Januar 2020
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23. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Dritten und Fünften bis Neunten Kapitels und zu deren Fortentwicklung werden Erhebungen über
- 1.
- die Leistungsberechtigten, denen
- a)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40),
- b)
- Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel (§§ 47 bis 52),
- c)
- (weggefallen)
- d)
- Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66),
- e)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel (§§ 67 bis 69) und
- f)
- Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel (§§ 70 bis 74)
- 2.
- die Einnahmen und Ausgaben der Träger der Sozialhilfe nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel