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1. Januar 2016
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17. März 2016
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21. August 2019
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31. Dezember 2022
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7. Januar 2026
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11. Juni 2026
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(1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.
(2) Bei der Abwägung nach Absatz 1 sind nach den Umständen des Einzelfalles insbesondere die Dauer seines Aufenthalts, seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat oder in einem anderen zur Aufnahme bereiten Staat, die Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und Lebenspartner sowie die Tatsache, ob sich der Ausländer rechtstreu verhalten hat, zu berücksichtigen.
(3) Ein Ausländer, dem nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht oder der eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt, darf nur ausgewiesen werden, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist.
(3a) Ein Ausländer, der als Asylberechtigter anerkannt ist, der im Bundesgebiet internationalen Schutz nach der Verordnung (EU) 2024/1347 genießt oder der einen von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Reiseausweis nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt, darf nur bei Vorliegen zwingender Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung ausgewiesen werden.
(4) Ein Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, kann nur unter der Bedingung ausgewiesen werden, dass das Asylverfahren unanfechtbar ohne Anerkennung als Asylberechtigter oder ohne die Zuerkennung internationalen Schutzes (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes) abgeschlossen wird. Von der Bedingung wird abgesehen, wenn
- 1.
- ein Sachverhalt vorliegt, der nach Absatz 3a eine Ausweisung rechtfertigt oder
- 2.
- eine nach den Vorschriften des Asylgesetzes erlassene Abschiebungsandrohung vollziehbar geworden ist.
Fachbeiträge • 96
- 1. § 6 AsylG: Verbindlichkeit asylrechtlicher Entschei…Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 2. Flüchtling mit neuem Reisepass des HeimatlandesEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. September 2017
- 3. § 25 AufenthG: Aufenthalt aus humanitären GründenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
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- 5. Ausländerrecht & Aufenthaltsrecht EssenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 15. Juni 2026
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- 7. Anwalt Ausweisung Abschiebung MünchenEingeschränkter Zugriffwww.klamertpartner.de · 29. Mai 2026
- 8. § 6 AsylG: Verbindlichkeit asylrechtlicher Entschei…Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 27
- 1. 20/9470 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)Bundestag Drucksachen · 27. November 2023
- 2. 20/10926 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. April 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. April 2024
- 3. 20/10292 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Februar 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Februar 2024
- 4. 20/9642 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) - Drucksache 20/9463 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Dezember 2023
- 5. 20/9592 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. November 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. Dezember 2023
- 6. 20/11833 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Juni 2024
- 7. 20/8453 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8253 - Nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag 31. März 2023 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6637)Bundestag Drucksachen · 21. September 2023
- 8. 20/13415 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/12805, 20/13413 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des AsylsystemsBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2024