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1. August 2012
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6. September 2013
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1. März 2020
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18. November 2023
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1. März 2024
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7. Januar 2026
7. Januar 2026
(1) Einer Fachkraft ist ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
- 1.
- sie seit drei Jahren im Besitz eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g ist,
- 2.
- sie einen Arbeitsplatz innehat, der nach den Voraussetzungen der §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g von ihr besetzt werden darf,
- 3.
- sie mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist,
- 4.
- sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
- 5.
- die Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 4 bis 6, 8 und 9 vorliegen; § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 4 und 6 gilt entsprechend.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist dem Inhaber einer Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er mindestens 27 Monate eine Beschäftigung nach § 18g ausgeübt hat und für diesen Zeitraum Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist und die Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 4 bis 6, 8 und 9 vorliegen und er über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 4 und 6 gilt entsprechend. Die Frist nach Satz 1 verkürzt sich auf 21 Monate, wenn der Ausländer über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
(3) Einer hoch qualifizierten Fachkraft mit akademischer Ausbildung soll ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind sowie die Voraussetzung des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 vorliegt. Die Landesregierung kann bestimmen, dass die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach Satz 1 der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle bedarf. Hoch qualifiziert nach Satz 1 sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere
- 1.
- Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
- 2.
- Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Fachbeiträge • 46
- 1. AusländerrechtEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoernig.de · 12. Juni 2017
- 2. Die Blaue Karte EUEingeschränkter ZugriffSamir Muratovic · www.se-legal.de · 16. Mai 2017
- 3. Das beschleunigte FachkräfteverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 13. Juli 2022
- 4. Niederlassungserlaubnis: B1 ist nicht der einzige WegEingeschränkter ZugriffElena Peony · https://anwaltskanzlei-peony.de/ · 9. Mai 2026
- 5. Blaue Karte EU: Niederlassungserlaubnis und EinbürgerungEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 13. April 2026
- 6. Niederlassungserlaubnis für DeutschlandEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 25. Juni 2020
- 7. Niederlassungserlaubnis für FachkräfteEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 29. Januar 2021
- 8. Wann Genehmigung nötig?Eingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 9. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 19
- 1. 20/10000 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2022Bundestag Drucksachen · 12. Januar 2024
- 2. 20/6500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der FachkräfteeinwanderungBundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 3. 20/5345 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2021Bundestag Drucksachen · 12. Januar 2023
- 4. 20/13255 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der VaterschaftBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2024
- 5. 20/14180 - Unterrichtung: 14. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Teilhabe in der EinwanderungsgesellschaftBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2024
- 6. 20/9973 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9655 - Drittstaatsangehörige aus der UkraineBundestag Drucksachen · 3. Januar 2024
- 7. 20/15133 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14869 - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2024 - Schwerpunktfragen zu Dublin-VerfahrenBundestag Drucksachen · 19. März 2025
- 8. 20/14670 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2023Bundestag Drucksachen · 16. Januar 2025