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28. August 2007
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4. August 2009
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26. November 2011
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2. Dezember 2013
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1. August 2015
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6. August 2016
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1. August 2017
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1. August 2018
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21. August 2019
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1. März 2020
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23. Dezember 2023
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1. März 2024
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7. Januar 2026
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(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
- 1.
- der Lebensunterhalt gesichert ist,
- 1a.
- die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,
- 2.
- kein Ausweisungsinteresse besteht,
- 3.
- soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet und
- 4.
- die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird.
(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU voraus, dass der Ausländer
- 1.
- mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
- 2.
- die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.
(3) In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 oder § 25 Absatz 1 bis 3 ist von der Anwendung der Absätze 1 und 2, in den Fällen des § 25 Absatz 4a und 4b von der Anwendung des Absatzes 1 Nr. 1 bis 2 und 4 sowie des Absatzes 2 abzusehen. In den übrigen Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Kapitel 2 Abschnitt 5 kann von der Anwendung der Absätze 1 und 2 abgesehen werden. Wird von der Anwendung des Absatzes 1 Nr. 2 abgesehen, kann die Ausländerbehörde darauf hinweisen, dass eine Ausweisung wegen einzeln zu bezeichnender Ausweisungsinteressen, die Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Straf- oder anderen Verfahrens sind, möglich ist. In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 26 Absatz 3 ist von der Anwendung des Absatzes 2 abzusehen. Von der Anwendung des Absatzes 2 ist bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 19c Absatz 2 oder nach Abschnitt 6 in Anwendung von § 10 Absatz 3 Satz 5 abzusehen.
(4) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist zu versagen, wenn ein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 54 Absatz 1 Nummer 2 oder 4 besteht oder eine Abschiebungsanordnung nach § 58a erlassen wurde.
Fachbeiträge • 242
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- 2. § 34a AsylG: AbschiebungsanordnungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
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- 8. § 63 AsylG: Bescheinigung über die Aufenthaltsgest…Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 35
- 1. 20/10090 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9463, 20/9642 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Januar 2024
- 2. 20/9642 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) - Drucksache 20/9463 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Dezember 2023
- 3. 20/9592 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. November 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. Dezember 2023
- 4. 20/10292 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Februar 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Februar 2024
- 5. 20/11367 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei AuslandsehenBundestag Drucksachen · 14. Mai 2024
- 6. 20/9470 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)Bundestag Drucksachen · 27. November 2023
- 7. 20/9347 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8537 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Eugen Schmidt, Dr. Götz Frömming, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8532 - Spätaussiedler willkommen heißen - Bekenntnisse zum deutschen Volkstum anerkennenBundestag Drucksachen · 15. November 2023
- 8. 20/10000 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2022Bundestag Drucksachen · 12. Januar 2024