26. November 2011
1. August 2015
29. Juli 2017
21. August 2019
1. Juli 2022
7. Januar 2026
(1) Die Abschiebungshaft wird grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen. Sind spezielle Hafteinrichtungen im Bundesgebiet nicht vorhanden oder geht von dem Ausländer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit aus, kann sie in sonstigen Haftanstalten vollzogen werden; die Abschiebungsgefangenen sind in diesem Fall getrennt von Strafgefangenen unterzubringen. Werden mehrere Angehörige einer Familie inhaftiert, so sind diese getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen unterzubringen. Ihnen ist ein angemessenes Maß an Privatsphäre zu gewährleisten.
(2) Den Abschiebungsgefangenen wird gestattet, mit Rechtsvertretern, Familienangehörigen, den zuständigen Konsularbehörden und einschlägig tätigen Hilfs- und Unterstützungsorganisationen Kontakt aufzunehmen.
(3) Bei minderjährigen Abschiebungsgefangenen sind unter Beachtung der Maßgaben in Artikel 17 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) alterstypische Belange zu berücksichtigen. Der Situation schutzbedürftiger Personen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
(4) Mitarbeitern von einschlägig tätigen Hilfs- und Unterstützungsorganisationen soll auf Antrag gestattet werden, Abschiebungsgefangene zu besuchen.
(5) Abschiebungsgefangene sind über ihre Rechte und Pflichten und über die in der Einrichtung geltenden Regeln zu informieren.
Fachbeiträge • 22
- 1. § 70 AsylG: Vollzug der AsylverfahrenshaftEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 2. § 70 AsylG - Vollzug der AsylverfahrenshaftEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 3. § 70 AsylG: Vollzug der AsylverfahrenshaftEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 4. Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zum Referententwurf für ein RückführungsverbesserungsgesetzEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 16. Oktober 2023
- 5. § 70 AsylG - Vollzug der AsylverfahrenshaftEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 6. Welche Hafteinrichtung für Gefährder?Eingeschränkter ZugriffTanja Podolski · www.lto.de · 18. Februar 2019
- 7. Welche Hafteinrichtung für Gefährder?Eingeschränkter ZugriffTanja Podolski · www.lto.de · 18. Februar 2019
- 8. Abschiebungshaft - und ihr Vollzug in der JVA?Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. Januar 2019
Öffentliche Quellen • 45
- 1. 17/10221 - Unterrichtung: Neunter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in DeutschlandBundestag Drucksachen · 27. Juni 2012
- 2. 17/10596 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 17/7442 - Situation in deutschen AbschiebungshaftanstaltenBundestag Drucksachen · 5. September 2012
- 3. 17/10597 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 17/7446 - Umsetzung der Abschiebungsrichtlinie der Europäischen Union und die Praxis der AbschiebungshaftBundestag Drucksachen · 5. September 2012
- 4. 18/249 - Antwort: Gefahr von rechtswidrigen Inhaftierungen in Abschiebungshaft - Drucksache 18/156 -Bundestag Drucksachen · 7. Januar 2014
- 5. 18/1469 - Kleine Anfrage: Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie in DeutschlandBundestag Drucksachen · 19. Mai 2014
- 6. 18/36 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. November 2013 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. November 2013
- 7. 18/3015 - Unterrichtung: Zehnter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in DeutschlandBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2014
- 8. 18/1178 - Unterrichtung: Jahresbericht 2013 der Bundesstelle und der LänderkommissionBundestag Drucksachen · 8. April 2014