Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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28. August 2007
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26. November 2011
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24. Oktober 2015
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23. Dezember 2023
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27. Februar 2024
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7. Januar 2026
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11. Juni 2026
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(1) Einem Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, kann vor dem bestandskräftigen Abschluss des Asylverfahrens ein Aufenthaltstitel außer in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs nur mit Zustimmung der obersten Landesbehörde und nur dann erteilt werden, wenn wichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland es erfordern. In den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs nach § 18a oder § 18b darf vor dem bestandskräftigen Abschluss des Asylverfahrens ein Aufenthaltstitel nur mit Zustimmung der obersten Landesbehörde und nur dann erteilt werden, wenn wichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland es erfordern.
(2) Ein nach der Einreise des Ausländers von der Ausländerbehörde erteilter oder verlängerter Aufenthaltstitel kann nach den Vorschriften dieses Gesetzes ungeachtet des Umstandes verlängert werden, dass der Ausländer einen Asylantrag gestellt hat.
(3) Einem Ausländer, dessen Asylantrag unanfechtbar abgelehnt worden ist oder der seinen Asylantrag zurückgenommen hat, darf vor der Ausreise ein Aufenthaltstitel nur nach Maßgabe des Abschnitts 5 erteilt werden. Sofern sich die Ablehnung des Asylantrags nach § 30 des Asylgesetzes auf Artikel 42 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c, d oder f oder Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1348 stützt, darf vor der Ausreise kein Aufenthaltstitel erteilt werden. Die Sätze 1 und 2 finden im Falle eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels keine Anwendung; Satz 2 ist ferner nicht anzuwenden, wenn der Ausländer die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 erfüllt. Ein Aufenthaltstitel nach § 18a, § 18b oder § 19c Absatz 2 darf einem Ausländer, dessen Asylantrag unanfechtbar abgelehnt worden ist, vor der Ausreise nicht erteilt werden. Einem Ausländer, der seinen Asylantrag zurückgenommen hat, darf vor der Ausreise ein Aufenthaltstitel nach § 18a, § 18b oder § 19c Absatz 2 nur erteilt werden, wenn er vor dem 29. März 2023 eingereist ist; Gleiches gilt für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe des Abschnitts 6 an den Ehegatten und das minderjährige ledige Kind des Ausländers.
Fachbeiträge • 57
- 1. § 23a AufenthG: Härtefallkommission und AufenthaltEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 2. § 31 AsylG: Entscheidung des Bundesamtes über Asyl…Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 3. § 55 AsylG: AufenthaltsgestattungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 4. § 65 AsylG: Herausgabe des PassesEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 5. § 25b AufenthG: Bleiberecht bei nachhaltiger IntegrationEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 6. § 14 AsylG: Einreichung eines AsylantragsEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 7. § 25a AufenthG: Bleiberecht für gut integrierte JugendlicheEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 8. § 87a AsylG: Übergangsvorschriften (1. Juli 1993)Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 20/12777 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des AufstiegsfortbildungsförderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 2. 20/10090 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9463, 20/9642 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Januar 2024
- 3. 20/9347 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8537 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Eugen Schmidt, Dr. Götz Frömming, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8532 - Spätaussiedler willkommen heißen - Bekenntnisse zum deutschen Volkstum anerkennenBundestag Drucksachen · 15. November 2023
- 4. 20/6500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der FachkräfteeinwanderungBundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 5. 20/10000 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2022Bundestag Drucksachen · 12. Januar 2024
- 6. 20/14170 - Kleine Anfrage: Umsetzung und Durchführung des FachkräfteeinwanderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2024
- 7. 20/7945 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. Juli 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. August 2023
- 8. 20/7394 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6500, 20/6946, 20/7293 Nr. 1.3 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der FachkräfteeinwanderungBundestag Drucksachen · 21. Juni 2023