Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. August 2015
1. August 2015
>
Version
29. Juli 2017
29. Juli 2017
>
Version
21. August 2019
21. August 2019
>
Version
27. Februar 2024
27. Februar 2024
>
Version
7. Januar 2026
7. Januar 2026
>
Version
11. Juni 2026
11. Juni 2026
(1) Unabhängig von den Voraussetzungen der Sicherungshaft nach § 62 Absatz 3, insbesondere vom Vorliegen der Fluchtgefahr, kann ein Ausländer zur Sicherung der Durchführbarkeit der Abschiebung auf richterliche Anordnung bis zu 28 Tage in Gewahrsam genommen werden, wenn
- 1.
- die Ausreisefrist abgelaufen ist, es sei denn, der Ausländer ist unverschuldet an der Ausreise gehindert oder die Überschreitung der Ausreisefrist ist nicht erheblich,
- 2.
- feststeht, dass die Abschiebung innerhalb dieser Frist durchgeführt werden kann und
- 3.
- der Ausländer ein Verhalten gezeigt hat, das erwarten lässt, dass er die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird. Das wird vermutet, wenn er
- a)
- seine gesetzlichen Mitwirkungspflichten verletzt hat,
- b)
- über seine Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht hat,
- c)
- wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen außer Betracht bleiben oder
- d)
- die Frist zur Ausreise um mehr als 30 Tage überschritten hat.
(2) Der Ausreisegewahrsam wird im Transitbereich eines Flughafens oder in einer Unterkunft, von der aus die Ausreise des Ausländers möglich ist, vollzogen.
(3) § 62 Absatz 1 und 4a sowie § 62a finden entsprechend Anwendung. Ein Ausreisegewahrsam ist auf die Gesamtdauer der Sicherungshaft anzurechnen.
(4) Die für den Antrag nach Absatz 1 zuständige Behörde kann einen Ausländer ohne vorherige richterliche Anordnung festhalten und vorläufig in Gewahrsam nehmen, wenn
- 1.
- der dringende Verdacht für das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 besteht,
- 2.
- die richterliche Entscheidung über die Anordnung des Ausreisegewahrsams nach Absatz 1 nicht vorher eingeholt werden kann und
- 3.
- der begründete Verdacht vorliegt, dass sich der Ausländer der Anordnung des Ausreisegewahrsams entziehen will.
Fachbeiträge • 16
- 1. § 81 AsylG: Nichtbetreiben des VerfahrensEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 2. § 81 AsylG: Nichtbetreiben des VerfahrensEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 3. Kommission will schnellere AbschiebungenEingeschränkter ZugriffTanja Podolski · www.lto.de · 11. März 2025
- 4. Kommission will schnellere AbschiebungenEingeschränkter ZugriffTanja Podolski · www.lto.de · 11. März 2025
- 5. Faeser legt Vorschlag zur erleichterten Abschiebung vorEingeschränkter ZugriffLto Ms · www.lto.de · 11. Oktober 2023
- 6. Faeser legt Vorschlag zur erleichterten Abschiebung vorEingeschränkter ZugriffLto Ms · www.lto.de · 11. Oktober 2023
- 7. Verfahrensbevollmächtigte gemäß § 62d AufenthGEingeschränkter Zugriffwww.rak-sachsen.de · 16. Juli 2021
- 8. AufenthaltsrechtEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 14. September 2026
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 20/10090 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9463, 20/9642 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Januar 2024
- 2. 20/9470 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)Bundestag Drucksachen · 27. November 2023
- 3. 20/10292 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Februar 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Februar 2024
- 4. 20/6904 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des AusreisegewahrsamsBundestag Drucksachen · 23. Mai 2023
- 5. 20/13160 - Kleine Anfrage: Straftäter im BürgergeldbezugBundestag Drucksachen · 20. Dezember 2024
- 6. 20/11006 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9470, 20/10016, 20/10131 Nr. 1.22 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)Bundestag Drucksachen · 10. April 2024
- 7. 20/9463 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 24. November 2023
- 8. 20/12750 - Unterrichtung: Jahresbericht 2023Bundestag Drucksachen · 13. August 2024