1. September 2011
9. August 2019
26. November 2019
12. Dezember 2020
1. November 2023
7. Januar 2026
(1) Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 4 können abweichend von § 78 nach einem einheitlichen Vordruckmuster ausgestellt werden, wenn zur Vermeidung außergewöhnlicher Härten der Aufenthaltstitel zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer um höchstens einen Monat erteilt werden soll. Das Vordruckmuster enthält folgende Angaben:
- 1.
- Name und Vornamen des Inhabers,
- 2.
- Gültigkeitsdauer,
- 3.
- Ausstellungsort und -datum,
- 4.
- Art des Aufenthaltstitels oder Aufenthaltsrechts,
- 5.
- Ausstellungsbehörde,
- 6.
- Seriennummer des zugehörigen Passes oder Passersatzpapiers,
- 7.
- Anmerkungen,
- 8.
- Lichtbild.
(2) Vordrucke nach Absatz 1 Satz 1 enthalten eine Zone für das automatische Lesen mit folgenden Angaben:
- 1.
- Name und Vornamen,
- 2.
- Geburtsdatum,
- 3.
- Geschlecht mit der Abkürzung „F“ für Personen weiblichen Geschlechts, „M“ für Personen männlichen Geschlechts und das Zeichen „<“ in allen anderen Fällen,
- 4.
- Staatsangehörigkeit,
- 5.
- Art des Aufenthaltstitels,
- 6.
- Seriennummer des Vordrucks,
- 7.
- ausstellender Staat,
- 8.
- Gültigkeitsdauer,
- 9.
- Prüfziffern,
- 10.
- Leerstellen.
(3) Öffentliche Stellen können die in der Zone für das automatische Lesen nach Absatz 2 enthaltenen Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeiten.
(4) Das Vordruckmuster für den Ausweisersatz enthält eine Seriennummer und eine Zone für das automatische Lesen. In dem Vordruckmuster können neben der Bezeichnung von Ausstellungsbehörde, Ausstellungsort und -datum, Gültigkeitszeitraum oder -dauer, Name und Vornamen des Inhabers, Aufenthaltsstatus sowie Nebenbestimmungen folgende Angaben über die Person des Inhabers vorgesehen sein:
- 1.
- Geburtsdatum und Geburtsort,
- 2.
- Staatsangehörigkeit,
- 3.
- Geschlecht mit der Abkürzung „F“ für Personen weiblichen Geschlechts, „M“ für Personen männlichen Geschlechts und „X“ in allen anderen Fällen,
- 4.
- Größe,
- 5.
- Farbe der Augen,
- 6.
- Anschrift,
- 7.
- Lichtbild,
- 8.
- eigenhändige Unterschrift,
- 9.
- zwei Fingerabdrücke,
- 10.
- Hinweis, dass die Personalangaben auf den Angaben des Ausländers beruhen.
(5) Die Bescheinigungen nach § 60a Absatz 4 und § 81 Absatz 5 werden nach einheitlichem Vordruckmuster ausgestellt, das eine Seriennummer sowie die AZR-Nummer enthält und mit einer Zone für das automatische Lesen versehen sein kann. Die Bescheinigung darf neben der Erlaubnis nach § 81 Absatz 5a im Übrigen nur die in Absatz 4 bezeichneten Daten enthalten sowie den Hinweis, dass der Ausländer mit ihr nicht der Passpflicht genügt. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.
Fachbeiträge • 4
- 1. § 63 AsylG: Bescheinigung über die Aufenthaltsgest…Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 2. § 63 AsylG - Bescheinigung über die AufenthaltsgestattungEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 3. § 63 AsylG: Bescheinigung über die Aufenthaltsgest…Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 4. § 63 AsylG - Bescheinigung über die AufenthaltsgestattungEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 17/3354 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für DrittstaatenangehörigeBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2010
- 2. 17/9719 - Antwort: Umsetzung der Verschlechterungsverbote des EWG-Türkei-AssoziationsrechtsBundestag Drucksachen · 22. Mai 2012
- 3. 17/13022 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen ArbeitnehmernBundestag Drucksachen · 10. April 2013
- 4. 18/11546 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der AusreisepflichtBundestag Drucksachen · 16. März 2017
- 5. 18/11182 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration - Drucksache 18/11136 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 15. Februar 2017
- 6. 18/11136 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur ArbeitsmigrationBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 7. 18/12050 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im AufenthaltsrechtBundestag Drucksachen · 24. April 2017
- 8. 19/10705 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/8752 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)Bundestag Drucksachen · 5. Juni 2019