1. August 2012
6. September 2013
1. März 2020
7. Januar 2026
(1) Für einen Aufenthalt zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers, der eine Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreitet, bedarf ein Ausländer abweichend von § 4 Absatz 1 keines Aufenthaltstitels, wenn die ihn aufnehmende Niederlassung in dem anderen Mitgliedstaat dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedstaates mitgeteilt hat, dass der Ausländer die Ausübung einer Beschäftigung im Bundesgebiet beabsichtigt, und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Mitteilung vorlegt
- 1.
- den Nachweis, dass der Ausländer einen gültigen nach der Richtlinie (EU) 2014/66 erteilten Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- 2.
- den Nachweis, dass die inländische aufnehmende Niederlassung demselben Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe angehört wie dasjenige Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, dem der Ausländer angehört,
- 3.
- einen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben gemäß den Vorgaben in § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, der oder das bereits den zuständigen Behörden des anderen Mitgliedstaates vorgelegt wurde,
- 4.
- die Kopie eines anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzes des Ausländers,
- 5.
- den Nachweis, dass eine Berufsausübungserlaubnis erteilt wurde oder ihre Erteilung zugesagt ist, soweit diese erforderlich ist.
(2) Erfolgt die Mitteilung zu dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkt und wurden die Einreise und der Aufenthalt nicht nach Absatz 4 abgelehnt, so darf der Ausländer jederzeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Aufenthaltstitels des anderen Mitgliedstaates in das Bundesgebiet einreisen und sich dort zum Zweck des unternehmensinternen Transfers aufhalten. Erfolgt die Mitteilung zu dem in Absatz 1 Satz 3 genannten Zeitpunkt, so darf der Ausländer nach Zugang der Mitteilung innerhalb der Gültigkeitsdauer des in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Aufenthaltstitels des anderen Mitgliedstaates in das Bundesgebiet einreisen und sich dort zum Zweck des unternehmensinternen Transfers aufhalten.
(3) Die Einreise und der Aufenthalt werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt, wenn
- 1.
- das Arbeitsentgelt, das dem Ausländer während des unternehmensinternen Transfers im Bundesgebiet gewährt wird, ungünstiger ist als das Arbeitsentgelt vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer,
- 2.
- die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 nicht vorliegen,
- 3.
- die nach Absatz 1 vorgelegten Unterlagen in betrügerischer Weise erworben oder gefälscht oder manipuliert wurden,
- 4.
- der Ausländer sich schon länger als drei Jahre in der Europäischen Union aufhält oder, falls es sich um einen Trainee handelt, länger als ein Jahr in der Europäischen Union aufhält oder
- 5.
- ein Ausweisungsinteresse besteht.
(4) Sofern innerhalb von 20 Tagen nach Zugang der in Absatz 1 Satz 1 genannten Mitteilung keine Ablehnung der Einreise und des Aufenthalts des Ausländers nach Absatz 3 erfolgt, ist dem Ausländer durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt zum Zweck des unternehmensinternen Transfers im Rahmen der kurzfristigen Mobilität auszustellen.
(5) Nach der Ablehnung gemäß Absatz 3 oder der Ausstellung der Bescheinigung im Sinne von Absatz 4 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist die Ausländerbehörde gemäß § 71 Absatz 1 für weitere aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen zuständig. Der Ausländer hat der Ausländerbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn der Aufenthaltstitel nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 durch den anderen Mitgliedstaat verlängert wurde.
Fachbeiträge • 11
- 1. Anwalt ICT-Karte & KonzernentsendungEingeschränkter Zugriffwww.klamertpartner.de · 2. Oktober 2026
- 2. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 3. August 2026
- 3. Niederlassungserlaubnis in Deutschland trotz BürokratieEingeschränkter ZugriffJohannes Engelmann · www.advokat-engelmann.de · 1. März 2019
- 4. Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland durch einen israelischen StaatsangehörigenEingeschränkter ZugriffLudmila Schmidt-Sayilgan · www.advokat-engelmann.de · 31. März 2019
- 5. Ausländerrecht: Die verschiedenen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erbwerbstätigkeit in Deutschland und die Blaue Karte EUEingeschränkter Zugriffwww.mth-partner.de · 29. November 2025
- 6. Arbeitrecht und Ausländer: Voraussetzungen für die Beschäftigung ausländischer ArbeitskräfteEingeschränkter Zugriffwww.crombach-schirmer.de · 17. April 2018
- 7. Rechtsanwaltskanzlei Eschle StuttgartEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwalt-eschle.de · 5. April 2023
- 8. Von offenen Grenzen und bürokratischen HürdenEingeschränkter ZugriffPusch Wahlig Workplace Law · www.pwwl.de · 9. November 2026
Öffentliche Quellen • 77
- 1. 15/538 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungssteuerungs- und Integrationsgesetz - ZuwStIG)Bundestag Drucksachen · 11. März 2003
- 2. 17/10305 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Juli 2012 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. Juli 2012
- 3. 17/10221 - Unterrichtung: Neunter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in DeutschlandBundestag Drucksachen · 27. Juni 2012
- 4. 18/350 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2012Bundestag Drucksachen · 21. Januar 2014
- 5. 18/2887 - Antwort: Fachkräftezuwanderung nach Deutschland - Drucksache 18/2541 -Bundestag Drucksachen · 15. Oktober 2014
- 6. 17/12042 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Januar 2013 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. Januar 2013
- 7. 18/3015 - Unterrichtung: Zehnter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in DeutschlandBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2014
- 8. 18/2173 - Antwort: Themen und Ergebnisse der Ausländerreferentenbesprechungen in den Jahren 2013 und 2014 - Drucksache 18/1919 -Bundestag Drucksachen · 21. Juli 2014