(1) Vermögensgegenstände im Sinne dieses Gesetzes sind bebaute und unbebaute Grundstücke sowie rechtlich selbständige Gebäude und Baulichkeiten (Grundstücke und Gebäude), Nutzungsrechte und dingliche Rechte an Grundstücken und Gebäuden, bewegliche Sachen, gewerbliche Schutzrechte sowie Unternehmen. Dazu gehören ferner Verbindlichkeiten, Ansprüche sowie Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen, soweit sie Gegenstand der Zuteilung nach den in § 1 bezeichneten Vorschriften sind.
(2) Wenn Bürger nach Maßgabe von § 310 Abs. 1 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik ihr Eigentum an einem Grundstück oder Gebäude aufgegeben haben und dieser Verzicht genehmigt worden ist, so bilden die betreffenden Grundstücke oder Gebäude Vermögen im Sinne dieses Gesetzes und der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Vorschriften. § 310 Abs. 2 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik gilt für diese Grundstücke nicht. Vorschriften, nach denen ein Verzicht auf Eigentum rückgängig gemacht werden kann, bleiben auch dann unberührt, wenn das Grundstück nach Maßgabe dieses Gesetzes zugeordnet ist oder wird.
(3) Absatz 2 gilt sinngemäß, wenn nach anderen Vorschriften durch staatliche Entscheidung ohne Eintragung in das Grundbuch vor dem Wirksamwerden des Beitritts Volkseigentum entstanden ist, auch wenn das Grundbuch noch nicht berichtigt ist.
(4) Zur Wohnungswirtschaft genutztes volkseigenes Vermögen, das sich nicht in der Rechtsträgerschaft der ehemals volkseigenen Betriebe der Wohnungswirtschaft befand, diesen oder der Kommune aber zur Nutzung sowie zur selbständigen Bewirtschaftung und Verwaltung übertragen worden war, steht nach Maßgabe des Artikels 22 Abs. 1 des Einigungsvertrages im Eigentum der jeweiligen Kommune. Artikel 22 Abs. 4 Satz 2 bis 6 des Einigungsvertrages gilt entsprechend. Ein Grundstück gilt als zur Wohnungswirtschaft genutzt im Sinne des Satzes 1 oder des Artikels 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages auch dann, wenn es mit Gebäuden bebaut ist, die ganz oder überwiegend Wohnzwecken dienen und am 3. Oktober 1990 nicht nur vorübergehend leerstanden, jedoch der Wohnnutzung ganz oder teilweise wieder zugeführt werden sollen.
Fußnote
§ 1a: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 11.3.1997 I 1340 (2 BvF 2/95)
Fachbeiträge • 1
- 1. Verfahrensinformation zu 10 B 4.17Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 11
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- 2. 12/7947 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt - Drucksachen 12/6910, 12/7429, 12/7665 -Bundestag Drucksachen · 16. Juni 1994
- 3. 12/5553 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung registerrechtlicher und anderer Verfahren (Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz - RegVBG)Bundestag Drucksachen · 12. August 1993
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- 5. 12/6228 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/5553 - Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung registerrechtlicher und anderer Verfahren (Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz - RegVBG)Bundestag Drucksachen · 24. November 1993
- 6. 12/8060 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz - PTNeuOG) - Drucksache 12/6718 - b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz - PTNeuOG) - Drucksache 12/7270 - c) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverfassungsgesetzes - Drucksache 12/4329 - d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Ilja Seifert, Bernd Henn und der Gruppe der PDS/Linke Liste Reform der Deutschen Bundespost - Drucksache 12/6635 -Bundestag Drucksachen · 27. Juni 1994
- 7. 12/6922 - Entschließungsantrag: zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dietmar Keller, Dr. Hans Modrow, Dr. Barbara Höll, Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste - Drucksachen 12/4964, 12/6223, 12/6537 - Lage der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Beachtung der Situation der Städte, Gemeinden und Landkreise in den neuen BundesländernBundestag Drucksachen · 28. Februar 1994
- 8. 12/5939 - Antwort: Übertragung von Treuhandvermögen an die ostdeutschen KommunenBundestag Drucksachen · 21. Oktober 1993