(1) Ruhegehaltfähig ist die Wehrdienstzeit (§ 3 Absatz 1). Dies gilt nicht für die Zeit
- 1.
- einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder ohne Wehrsold; Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge, die keine Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung sind, können berücksichtigt werden, wenn
- a)
- spätestens bei Beendigung des Urlaubs schriftlich oder elektronisch anerkannt worden ist, dass dieser dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient, und
- b)
- die Soldatin oder der Soldat für die Dauer des Urlaubs monatlich im Voraus einen Versorgungszuschlag in Höhe von 30 Prozent der ohne die Beurlaubung zustehenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zahlt; das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen zulassen,
- 2.
- eines unerlaubten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst unter Verlust der Dienstbezüge oder des Wehrsoldes,
- 3.
- eines Wehrdienstes im Sinne des § 51 Absatz 6 und § 54 Absatz 4 des Soldatengesetzes.
(2) Nicht ruhegehaltfähig sind Wehrdienstzeiten
- 1.
- in einem Soldatenverhältnis, das durch eine Entscheidung der in § 48 des Soldatengesetzes bezeichneten Art oder durch Disziplinarurteil beendet worden ist,
- 2.
- im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit, das durch Entlassung auf Antrag der Soldatin oder des Soldaten beendet worden ist, wenn ihr oder ihm ein Verfahren mit der Folge des Verlustes ihrer oder seiner Rechte oder der Entfernung aus dem Dienstverhältnis drohte.
(3) Ruhegehaltfähig ist die während der Wehrdienstzeit zurückgelegte Zeit
- 1.
- als Mitglied der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- 2.
- der Bekleidung des Amtes einer Parlamentarischen Staatssekretärin oder eines Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung nach dem 14. Dezember 1972 oder bei einem Mitglied einer Landesregierung, soweit entsprechende Voraussetzungen vorliegen,
- 3.
- in einem kommunalen Wahlbeamtenverhältnis auf Zeit.
Fachbeiträge • 2
- 1. Darf ich mit Flip-Flops autofahren?Eingeschränkter ZugriffGlaus Gabathuler · www.glausgabathuler.ch · 30. Juli 2015
- 2. Darf ich mit Flip-Flops autofahren?Eingeschränkter ZugriffGlaus Gabathuler · www.glausgabathuler.ch · 30. Juli 2015
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/5112 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/4454, 19/4552 - Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Jürgen Braun, Marcus Bühl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4538 - Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für die Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln c) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Johannes Vogel (Olpe), Michael Theurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/4320 - Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige d) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/102 - Geringverdienende Selbstständige und andere freiwillig Versicherte entlasten e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/4244 - Gerechtere Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2019Bundestag Drucksachen · 17. Oktober 2018
- 2. 19/4454 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)Bundestag Drucksachen · 24. September 2018
- 3. 19/27523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des SoldatenversorgungsrechtsBundestag Drucksachen · 11. März 2021
- 4. 20/11856 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des SoldatenversorgungsrechtsBundestag Drucksachen · 17. Juni 2024
- 5. 21/1853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025