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6. Januar 2026
6. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung durch Luftfahrzeuge beim An- und Abflug an den Flughäfen Berlin Brandenburg, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt-Weimar, Frankfurt Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben (Gebührenbereich 1).
(1a) Ferner werden für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung durch Luftfahrzeuge beim An- und Abflug an den Flugplätzen Allendorf-Eder, Augsburg, Bamberg-Breitenau, Bautzen, Bayreuth, Braunschweig-Wolfsburg, Coburg-Brandensteinsebene, Donaueschingen-Villingen, Donauwörth HEL, Dortmund, Eggenfelden, Emden, Frankfurt-Egelsbach, Frankfurt-Hahn, Friedrichshafen, Giebelstadt, Hamburg-Finkenwerder, Hassfurt-Schweinfurt, Heringsdorf, Hof-Plauen, Karlsruhe/ Baden-Baden, Kassel-Calden, Kiel-Holtenau, Lahr, Leipzig-Altenburg Airport, Lübeck-Blankensee, Magdeburg/City, Magdeburg/Cochstedt, Mannheim City, Memmingen, Mengen-Hohentengen, Mönchengladbach, Neubrandenburg, Niederrhein, Oberpfaffenhofen, Paderborn/Lippstadt, Schönhagen, Schwäbisch Hall, Siegerland, Speyer, Straubing, Strausberg, Sylt, Wilhelmshaven Jadeweser Airport und Zweibrücken Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben (Gebührenbereich 2).
(1b) Die Art des notwendigen Flugsicherungsdienstes bestimmt sich nach der Anlage.
(2) Zu den nach § 10 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung zu erhebenden Auslagen ist die auf die Kosten nach den Absätzen 1 und 1a entfallende, gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
(3) An- und Abflug sowie wiederholte Durchstartanflüge gelten als eine einzige Inanspruchnahme. Zähleinheit des Gebührenbereichs 1 ist der Abflug. Zähleinheit des Gebührenbereichs 2 ist die Landung.
Fachbeiträge • 1
- 1. BVerwG 3 C 29.08, Urteil vom 10. Dezember 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 19/30670 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 19/25387 - Verlagerungspotenzial von Flügen auf die Bahn in DeutschlandBundestag Drucksachen · 14. Juni 2021
- 2. 19/32428 - Unterrichtung: Haushaltsführung 2021 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2021Bundestag Drucksachen · 14. September 2021
- 3. 20/3526 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 -Bundestag Drucksachen · 18. November 2022
- 4. 19/28750 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27800, 19/28139 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021)Bundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 5. 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)Bundestag Drucksachen · 18. März 2022
- 6. 20/7800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)Bundestag Drucksachen · 18. August 2023
- 7. 20/12400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)Bundestag Drucksachen · 16. August 2024
- 8. 20/13778 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13441 - Nutzen und Aufbau der deutschen SubventionspolitikBundestag Drucksachen · 14. November 2024