(1) Ein Nutzer ist jede natürliche Person oder jeder Rechtsträger, die oder der eine Plattform in Anspruch nimmt. Nutzer ist nicht der Plattformbetreiber.
(2) Ein Anbieter ist jeder Nutzer, der zu irgendeinem Zeitpunkt im Meldezeitraum auf einer Plattform registriert ist und eine relevante Tätigkeit anbieten kann.
(3) Ein bestehender Anbieter ist jeder Anbieter, der auf einer Plattform am 1. Januar 2023 registriert ist. Wird ein Rechtsträger zu einem Zeitpunkt nach dem 1. Januar 2023 erstmals meldender Plattformbetreiber, so gelten alle Anbieter, die zu diesem Zeitpunkt bereits registriert sind, als bestehende Anbieter.
(4) Ein aktiver Anbieter ist ein Anbieter, der im Meldezeitraum eine relevante Tätigkeit erbringt oder dem im Meldezeitraum eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wird, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit steht.
(5) Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der
- 1.
- ein staatlicher Rechtsträger ist,
- 2.
- ein Rechtsträger ist, dessen Aktien regelmäßig an einer anerkannten Wertpapierbörse gehandelt werden, oder ein verbundener Rechtsträger eines Rechtsträgers ist, dessen Aktien regelmäßig an einer anerkannten Wertpapierbörse gehandelt werden,
- 3.
- ein Rechtsträger ist, der im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in mehr als 2 000 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Bezug auf eine inserierte Immobilieneinheit (§ 6 Absatz 7) erbracht hat oder
- 4.
- im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.
(6) Ein meldepflichtiger Anbieter ist ein aktiver Anbieter, bei dem es sich nicht um einen freigestellten Anbieter handelt und der
- 1.
- im Inland ansässig ist oder relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Bezug auf unbewegliches Vermögen erbracht hat, das im Inland belegen ist, oder
- 2.
- in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist oder relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Bezug auf unbewegliches Vermögen erbracht hat, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union belegen ist.
Fachbeiträge • 21
- 1. Plattformen-Steuertransparenzgesetz: BZSt veröffentlicht aktualisierte FAQ, Datensatz sowie Handbuch zur technischen UmsetzungEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 14. August 2023
- 2. PStTG / DAC7: Aktuelle Hinweise zur anstehenden MeldungEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 15. Januar 2026
- 3. DAC7: Letzte Details zur bis 31.01.2025 zu übermittelnden Meldung und zur elektronischen SchnittstelleEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 17. Januar 2025
- 4. Meldepflichten für digitale Plattformen (DAC7 / PStTG)Eingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 11. Juni 2024
- 5. Was gemeldet wird und ab wannEingeschränkter ZugriffVivid Redaktion · www.vivid.money · 18. August 2026
- 6. Online-Plattformen und UmsatzsteuerEingeschränkter Zugriffwww.ihk-muenchen.de · 15. Januar 2019
- 7. Plattformen-Steuertransparenzgesetz - Transparenzpflichten für Online-Verkäufer ab 1.4.2024Eingeschränkter Zugriffwww.gtkp.de · 2. Mai 2024
- 8. Neue gesetzliche Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen (PStTG)Eingeschränkter Zugriffwww.anwaltskanzlei-online.de · 16. September 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 21/8283 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026Bundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 2. 20/4228 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts - Drucksache 20/3436 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. November 2022
- 3. 20/3436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des SteuerverfahrensrechtsBundestag Drucksachen · 19. September 2022
- 4. Anwendungsfragen zum Plattformen-SteuertransparenzgesetzBMF Schreiben · 2. Februar 2023