(1) Wer unbefugt personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind,
- 1.
- speichert, verändert oder übermittelt,
- 2.
- zum Abruf mittels automatisiertem Verfahren bereithält oder
- 3.
- abruft oder sich oder einem anderen aus Dateien verschafft,
(2) Ebenso wird bestraft, wer
- 1.
- die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht offenkundig sind, durch unrichtige Angaben erschleicht oder
- 2.
- personenbezogene Daten entgegen § 25 Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 27 Abs. 1 Satz 3, verwendet, indem er sie innerhalb der nichtöffentlichen Stelle weitergibt.
(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
(4) (weggefallen)
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/28575 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/28123 - Biometrische Daten, "Referenznummer" und weitere Daten bei Abfragen aus dem AusländerzentralregisterBundestag Drucksachen · 15. April 2021
- 2. 20/9470 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)Bundestag Drucksachen · 27. November 2023
- 3. 20/11006 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9470, 20/10016, 20/10131 Nr. 1.22 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)Bundestag Drucksachen · 10. April 2024
- 4. 20/11019 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9470, 20/11006 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)Bundestag Drucksachen · 10. April 2024
- 5. 21/4080 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz - MDWG)Bundestag Drucksachen · 11. Februar 2026