(1) Die Registerbehörde kann einen Abgleich in automatisierter Form zwischen ihrem Datenbestand und dem entsprechenden Datenbestand der aktenführenden Behörde oder der öffentlichen Stelle, die Daten an die Registerbehörde übermittelt hat, veranlassen, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit und Aktualität des Datenbestandes vorliegen, welche die Veranlassung einer Überprüfung rechtfertigen.
(2) Zum Zweck des in Absatz 1 veranlassten Abgleichs dürfen Daten zwischen der Registerbehörde und der aktenführenden Behörde oder der öffentlichen Stelle, die Daten an die Registerbehörde übermittelt hat, wechselseitig in einem von der Registerbehörde genannten abgleichfähigen Format übermittelt oder auf Anfrage der Registerbehörde bereitgestellt werden. Die wechselseitig bereit gestellten oder übermittelten Daten dürfen nur für die Durchführung des Abgleichs sowie die sich daran anschließende Datenpflege verwendet werden und sind sodann unverzüglich zu löschen.
(3) Die aktenführende Behörde oder die öffentliche Stelle, die Daten an die Registerbehörde übermittelt hat, ist berechtigt und verpflichtet, die durch den Abgleich ermittelten Hinweise auf eine mögliche Unrichtigkeit, Unvollständigkeit und Aktualität zu prüfen und in eigener Verantwortung Daten zu berichtigen. Die Ergebnisse der Überprüfung sind der Registerbehörde auf einem von ihr zur Verfügung gestellten Weg zu übertragen.
(4) Die in Absatz 1 genannten Stellen können sich zum Zweck der Datenpflege und des Datenabgleichs datenverarbeitender Systeme bedienen.
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Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/28170 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des AusländerzentralregistersBundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 2. 19/29820 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28170 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des AusländerzentralregistersBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 3. 20/7095 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6662 - Umsetzung der Neuregelungen des AusländerzentralregistersBundestag Drucksachen · 1. Juni 2023
- 4. 20/13040 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12439 - Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2024Bundestag Drucksachen · 18. September 2024
- 5. 20/8182 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7829 - Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand: 30. Juni 2023Bundestag Drucksachen · 31. August 2023
- 6. 20/11101 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10576 - Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2023Bundestag Drucksachen · 18. April 2024
- 7. 21/192 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/24 - Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Geflüchteter zum 31. Dezember 2024Bundestag Drucksachen · 14. Mai 2025