(1) Auf die Erlösobergrenzen können Zu- oder Abschläge vorgenommen werden, wenn Netzbetreiber hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit oder der Netzleistungsfähigkeit von Kennzahlenvorgaben abweichen (Qualitätselement). Die Kennzahlenvorgaben sind nach Maßgabe des § 20 unter Heranziehung der Daten von Netzbetreibern aus dem gesamten Bundesgebiet zu ermitteln und in Zu- und Abschläge umzusetzen. Dabei ist zwischen Gasverteilernetzen und Stromverteilernetzen zu unterscheiden.
(2) Über den Beginn der Anwendung des Qualitätselements, der bei Stromversorgungsnetzen zur zweiten Regulierungsperiode zu erfolgen hat, entscheidet die Regulierungsbehörde. Er soll bereits zur oder im Laufe der ersten Regulierungsperiode erfolgen, soweit der Regulierungsbehörde hinreichend belastbare Datenreihen vorliegen. Abweichend von Satz 1 kann der Beginn der Anwendung des Qualitätselements bei Gasversorgungsnetzen im Laufe der zweiten oder zu Beginn oder im Laufe einer späteren Regulierungsperiode erfolgen, soweit der Regulierungsbehörde hinreichend belastbare Datenreihen vorliegen.
(3) Die Netzzuverlässigkeit beschreibt die Fähigkeit des Energieversorgungsnetzes, Energie möglichst unterbrechungsfrei und unter Einhaltung der Produktqualität zu transportieren. Die Netzleistungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit des Energieversorgungsnetzes, die Nachfrage nach Übertragung von Energie zu befriedigen.
Fachbeiträge • 7
- 1. Netzausfallschaden nicht erstattungsfähigEingeschränkter ZugriffSchlünder Rechtsanwälte · www.schluender.info · 25. Januar 2018
- 2. Qualitätselementeschaden des VersorgungsunternehmensEingeschränkter Zugriffwww.rsg-rechtsanwaelte.com · 20. Januar 2021
- 3. Qualitätselement 2021-2023: Stellungnahme zur MethodikEingeschränkter Zugriffwww.bdew.de · 28. Oktober 2020
- 4. BDEW/VKU-Stellungnahme zur BNetzA-Konsultation Datenerhebung Qualitätselement 2022/2023Eingeschränkter Zugriffwww.bdew.de · 2. November 2021
- 5. Sachfolgeschaden entgangener GewinnEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 19. September 2023
- 6. BVerwG 6 C 18.13, Beschluss vom 10. Dezember 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 6 C 16.13, Beschluss vom 10. Dezember 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 18/13680 - Unterrichtung: Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeidenBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2017