(1) Hat die Maßnahme nach § 1 die Entziehung eines Vermögenswertes im Sinne des § 2 Abs. 2 des Vermögensgesetzes zur Folge, so richtet sich nach deren Aufhebung oder Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit die Rückübertragung, Rückgabe oder Entschädigung nach dem Vermögensgesetz, dem Investitionsvorranggesetz und dem Entschädigungsgesetz. § 5 Abs. 2 des Vermögensgesetzes und § 7 Abs. 1 und 2 des Vermögensgesetzes finden mit der Maßgabe Anwendung, daß die maßgeblichen tatsächlichen Umstände am 15. Februar 1992 vorgelegen haben müssen. Der Antragsteller erhält von der Rehabilitierungsbehörde eine Bescheinigung über die Antragstellung zur Vorlage bei der nach dem Vermögensgesetz zuständigen Behörde, sofern sein Antrag nicht offensichtlich unbegründet ist. Mit Vorlage der Bescheinigung bei dieser Behörde treten die Verfügungsbeschränkungen des § 3 Abs. 3 des Vermögensgesetzes ein. Die nach dem Vermögensgesetz zuständige Behörde trifft in dem Bescheid über die Rückübertragung des entzogenen Vermögenswertes auch die nach § 2 Abs. 4 erforderlichen Entscheidungen.
(2) Wurde durch eine sonstige Maßnahme nach § 1 in ein Grundstück eingegriffen und dadurch an diesem eine Wertminderung verursacht, so kann der Eigentümer das Eigentum an dem Grundstück aufgeben und statt dessen Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz wählen. Mit dem Wirksamwerden des Verzichts wird er von allen Verpflichtungen frei, die aus dem durch den Eingriff verursachten Zustand des Grundstückes bestehen. Die Verpflichtungen gehen auf das Bundesland über, in dessen Gebiet das Grundstück liegt.
Fachbeiträge • 3
- 1. Vermögensrechtlicher Restitutionsantrag bei laufendem strafrechtlichen RehabilitierungsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 8. Juni 2012
- 2. BVerwG 3 B 118.03, Beschluss vom 29. April 2004Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 3 C 18.06, Urteil vom 28. Februar 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/2220 - Unterrichtung: Jahresbericht 2022 Die Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur - unsere gemeinsame gesamtdeutsche VerantwortungBundestag Drucksachen · 16. Juni 2022
- 2. 20/11750 - Unterrichtung: Jahresbericht 2024 Die SED-Diktatur und ihre Folgen für die Opfer verstehenBundestag Drucksachen · 12. Juni 2024
- 3. 20/7150 - Unterrichtung: Jahresbericht 2023 70 Jahre DDR-Volksaufstand. An die Opfer der SED-Diktatur erinnern - die Betroffenen heute unterstützenBundestag Drucksachen · 13. Juni 2023
- 4. 21/520 - Unterrichtung: Jahresbericht 2025 35 Jahre Deutsche Einheit - Die Opfer der SED-Diktatur würdigen. Den Wert der Freiheit in die Gesellschaft vermitteln.Bundestag Drucksachen · 17. Juni 2025
- 5. 21/6840 - Unterrichtung: Jahresbericht 2026 Der lange Schatten der SED-Diktatur. Die Bewältigung der Folgen des staatlichen Unrechts in der DDR als Gesellschaft gemeinsam gestalten.Bundestag Drucksachen · 8. Juli 2026