(1) Die Gesellschaft privaten Rechts wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Ein Aufsichtsrat ist zu bilden. Im Aufsichtsrat sind Mitglieder der für Haushalt und Verkehr zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages vertreten.
(2) Nach der erfolgten Gründung der Gesellschaft privaten Rechts als Gesellschaft mit beschränkter Haftung weist der Bund der Gesellschaft die Finanzmittel für die Erbringung der Aufgaben zu, die notwendig sind, um den Betrieb der Gesellschaft sicherzustellen. Nach der Gründung der Gesellschaft wird die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zum 1. Januar 2019 mit den ihr in § 1 Absatz 1 und 2 des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes übertragenen Aufgaben als Ganzes einschließlich aller Arbeits- und Dienstverhältnisse sowie aller sonstigen Rechtsverhältnisse im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Gesellschaft verschmolzen.
(3) Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft privaten Rechts sowie jede wesentliche Änderung bedarf der Zustimmung der für Haushalt und Verkehr zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 18/11135 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 2. 18/13390 - Unterrichtung: Bericht über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft im Jahr 2016Bundestag Drucksachen · 16. August 2017
- 3. 18/12588 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11131, 18/11186 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Roland Claus, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/11165 - Autobahnprivatisierungen im Grundgesetz ausschließenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 4. 18/12598 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/11131, 18/11186, 18/12588 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)Bundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 5. 18/12589 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11135, 18/11185 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 6. 19/5580 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/4459, 19/4731, 19/4944 Nr. 8 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im VerkehrsbereichBundestag Drucksachen · 7. November 2018
- 7. 19/3905 - Unterrichtung: Bericht über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft im Jahr 2017Bundestag Drucksachen · 17. August 2018
- 8. 18/11185 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/11135 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 15. Februar 2017