Wer die Verfügungsgewalt über ein Grundstück besitzt, ist verpflichtet, auf dem Grundstück innerhalb eines 50 Meter breiten Streifens beidseits entlang der Gleise, gemessen von der Gleismitte des außen liegenden Gleises, die geeigneten, erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren für die Sicherheit des Schienenverkehrs oder andere Rechtsgüter durch
- 1.
- umsturzgefährdete Bäume, herausbrechende oder herabstürzende Äste, sonstige Vegetation oder
- 2.
- Zäune, Stapel, Haufen oder andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/13398 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes KohleregionenBundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 2. 19/27671 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im EisenbahnbereichBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 3. 19/28828 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27671 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im EisenbahnbereichBundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 4. 20/7100 - Bericht: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2022Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2023
- 5. 20/11612 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11222 - Vegetationskontrolle entlang der Schienenwege des Bundes und Störungsmanagement durch die Deutsche Bahn AGBundestag Drucksachen · 3. Juni 2024
- 6. 21/4099 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Infrastruktur-ZukunftsgesetzesBundestag Drucksachen · 11. Februar 2026