(1) Die Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen setzt voraus, dass die Sonderlasten benannt und begründet werden. Nur aus besonderen Gründen können Sonderlasten berücksichtigt werden. Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen dienen nicht dazu, aktuelle Vorhaben zu finanzieren oder finanziellen Schwächen abzuhelfen, die eine unmittelbare und voraussehbare Folge von politischen Entscheidungen eines Landes bilden. Auch kurzfristige Finanzschwächen können Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen nicht rechtfertigen. Die benannten und begründeten Sonderlasten müssen bei allen Ländern berücksichtigt werden, bei denen sie vorliegen.
(2) Ausnahmsweise kann die Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen dazu führen, dass die Finanzkraft des Empfängerlandes die länderdurchschnittliche Finanzkraft übersteigt.
(3) Die Vergabe von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen ist zu befristen. Auch sollen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Regelfall degressiv ausgestaltet werden. Die Voraussetzungen für die Vergabe von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen sind in angemessenem Zeitabstand zu überprüfen.
(4) Soweit Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen als ein Instrument zur Sanierung des Haushaltes eines Landes aufgrund einer extremen Haushaltsnotlage in Betracht kommen, setzt ihre Gewährung angesichts der nur in Ausnahmefällen gegebenen Hilfeleistungspflicht der bundesstaatlichen Gemeinschaft zusätzlich voraus, dass das betreffende Land ausreichende Eigenanstrengungen unternommen hat, um eine drohende Haushaltsnotlage abzuwenden oder sich aus ihr zu befreien. Es dürfen keine ausgabenseitigen Sonderbedarfe als Ursache für eine Haushaltsnotsituation geltend gemacht werden, die bereits im Wege anderer Hilfen abgegolten worden sind. Hilfen zur Haushaltssanierung sind mit strengen Auflagen und einem verbindlichen Sanierungsprogramm zu verknüpfen.
(5) Kosten politischer Führung können Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen begründen, sofern ein Land im Hinblick auf seine Einwohnerzahl mit solchen Kosten überproportional belastet ist. Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und daraus entstehende überproportionale Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige können Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen begründen. Absatz 3 Satz 1 gilt nicht.
Fachbeiträge • 3
- 1. Mündliche Verhandlung in Sachen "Haushaltsnotlage des Landes Berlin"Eingeschränkter Zugriffwww.bundesverfassungsgericht.de
- 2. Mündliche Verhandlung in Sachen "Haushaltsnotlage des Landes Berlin"Eingeschränkter Zugriffwww.bundesverfassungsgericht.de
- 3. BVerfG Urteil vom 19.10.2006 - 2 BvF 3/03Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 19. Oktober 2006
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/6888 - Unterrichtung: Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 8 des StabilitätsratsgesetzesBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2018
- 2. 19/16429 - Unterrichtung: Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 8 des StabilitätsratsgesetzesBundestag Drucksachen · 5. Juli 2019
- 3. 19/18694 - Antrag: Schutzschirm für Kommunen in der Corona-KriseBundestag Drucksachen · 21. April 2020
- 4. 19/19019 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Liebich, Fabio De Masi, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/18694 - Schutzschirm für Kommunen in der Corona-KriseBundestag Drucksachen · 6. Mai 2020
- 5. 19/27454 - Unterrichtung: Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 8 des StabilitätsratsgesetzesBundestag Drucksachen · 10. März 2021
- 6. 21/2850 - Unterrichtung: Jahresgutachten 2025/26 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen EntwicklungBundestag Drucksachen · 18. November 2025
- 7. 21/6976 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6560, 21/6885 - Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz - LKEG)Bundestag Drucksachen · 8. Juli 2026
- 8. 21/6385 - Kleine Anfrage: Umgang der Bundesregierung mit der kommunalen FinanzkriseBundestag Drucksachen · 11. Juni 2026