(1) Bei Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie, die auf Euro oder die nationale Währungseinheit eines an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaates lauten, wird der Höchstzinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellungen auf 1 Prozent festgesetzt. Bei Verträgen, die auf andere Währungen lauten, setzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Höchstzinssatz unter Berücksichtigung der Festlegungen dieser Verordnung nach pflichtgemäßem Ermessen fest.
(2) Bei Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie gilt der von einem Versicherungsunternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verwendete Rechnungszins für die Berechnung der Deckungsrückstellung für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Bei einem Versicherungsvertrag, der bei einer internen Teilung nach § 10 des Versorgungsausgleichsgesetzes zugunsten der ausgleichsberechtigten Person abgeschlossen wird, kann auch der dem ursprünglichen Versicherungsvertrag zugrunde liegende Rechnungszins verwendet werden. Dies gilt entsprechend für einen Lebensversicherungsvertrag zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Versorgungsträger im Sinne des Versorgungsausgleichsgesetzes mit einer ausgleichsberechtigten Person als versicherter Person. § 5 Absatz 3 und 4 bleibt unberührt.
(3) Pensionskassen können für Verträge, denen dieselben allgemeinen Versicherungsbedingungen und Grundsätze für die Berechnung der Prämien und der mathematischen Rückstellungen zugrunde liegen, einen in Abweichung von Absatz 2 Satz 1 nicht für die gesamte Laufzeit des Vertrages geltenden einheitlichen Rechnungszins verwenden, der den jeweils gültigen Höchstzinssatz nicht überschreitet. Eine dadurch erforderliche Herabsetzung des Rechnungszinses kann mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde stufenweise erfolgen.
Fachbeiträge • 5
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- 2. Betriebliche Direktzusage im Versorgungsausgleich - und die Berechnung des BarwertsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 6. Oktober 2016
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Öffentliche Quellen • 9
- 1. 15/3610 - Unterrichtung: Fünfzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2002/2003Bundestag Drucksachen · 14. Juli 2004
- 2. 16/8614 - Antwort: Aussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-RenteBundestag Drucksachen · 18. März 2008
- 3. 16/8634 - Antwort: Leistungsniveau der Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten RiesterrenteBundestag Drucksachen · 19. März 2008
- 4. 16/10988 - Antwort: Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf die Einlagensicherheit bei den Sozialversicherungsträgern sowie auf die private AltersvorsorgeBundestag Drucksachen · 18. November 2008
- 5. 16/10536 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der BeteiligungsrichtlinieBundestag Drucksachen · 13. Oktober 2008
- 6. 16/13424 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 16/12596 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 17. Juni 2009
- 7. 16/11744 - Antwort: Annahmen der Bundesregierung über die Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus im AlterBundestag Drucksachen · 28. Januar 2009
- 8. 18/2956 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über VersicherungenBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2014