(1) Ist die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme Gegenstand von mehr als zwanzig Verfahren, kann das Gericht eines oder mehrere geeignete Verfahren vorab durchführen (Musterverfahren) und die übrigen Verfahren aussetzen. Die Beteiligten sind vorher zu hören. Der Beschluß ist unanfechtbar.
(2) Ist über die durchgeführten Verfahren rechtskräftig entschieden worden, kann das Gericht nach Anhörung der Beteiligten über die ausgesetzten Verfahren durch Beschluß entscheiden, wenn es einstimmig der Auffassung ist, daß die Sachen gegenüber rechtskräftig entschiedenen Musterverfahren keine wesentlichen Besonderheiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen und der Sachverhalt geklärt ist. Das Gericht kann in einem Musterverfahren erhobene Beweise einführen; es kann nach seinem Ermessen die wiederholte Vernehmung eines Zeugen oder eine neue Begutachtung durch denselben oder andere Sachverständige anordnen. Beweisanträge zu Tatsachen, über die bereits im Musterverfahren Beweis erhoben wurde, kann das Gericht ablehnen, wenn ihre Zulassung nach seiner freien Überzeugung nicht zum Nachweis neuer entscheidungserheblicher Tatsachen beitragen und die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde. Die Ablehnung kann in der Entscheidung nach Satz 1 erfolgen. Den Beteiligten steht gegen den Beschluß nach Satz 1 das Rechtsmittel zu, das zulässig wäre, wenn das Gericht durch Urteil entschieden hätte. Die Beteiligten sind über dieses Rechtsmittel zu belehren.
Fachbeiträge • 23
- 1. § 93a MusterverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. Mai 2026
- 2. § 93a MusterverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. Mai 2026
- 3. Verwaltungsrecht: Keine Beiladung der Beteiligten der "übrigen Verfahren" i.S.v. § 93a VwGO im Revisionsverfahren des Musterprozesses (BVerwG 4 C 2.10) - Berlin & PotsdamEingeschränkter ZugriffIn: Mmr · www.ilex-recht.de · 28. Februar 2012
- 4. Stichtag für Entschädigungsregelung beim Flughafen Berlin-SchönefeldEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 11. März 2010
- 5. BVerwG 4 B 39.15, Beschluss vom 23. Januar 2017Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. Verfahrensinformation zu 4 A 1008.07Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 4 B 25.15, Beschluss vom 20. Dezember 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 4 A 1013.07, Beschluss vom 22. Januar 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/13598 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/1319 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes zur Beschleunigung von Verfahren durch erweiterte Möglichkeit der Zulassung von RechtsmittelnBundestag Drucksachen · 26. September 2019
- 2. 20/7310 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Juni 2023
- 3. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026