(1) Soweit die zur Ermittlung der Schadeinheiten erforderlichen Festlegungen nicht in einem Bescheid nach § 4 Abs. 1 enthalten sind, hat der Einleiter spätestens einen Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums gegenüber der zuständigen Behörde zu erklären, welche für die Ermittlung der Schadeinheiten maßgebenden Überwachungswerte er im Veranlagungszeitraum einhalten wird. Kommt der Einleiter der Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach, ist der Ermittlung der Schadeinheiten jeweils das höchste Messergebnis aus der behördlichen Überwachung zugrunde zu legen. Liegt kein Ergebnis aus der behördlichen Überwachung vor, hat die zuständige Behörde die Überwachungswerte zu schätzen. Die Jahresschmutzwassermenge wird bei der Ermittlung der Schadeinheiten geschätzt.
(2) § 4 Abs. 2 bis 5 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 3
- 1. BVerwG 9 A 24.10, Urteil vom 24. November 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 9 B 57.13, Beschluss vom 15. Mai 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 8 C 46.12, Urteil vom 20. Juni 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 10/400 - Antwort: Vollzug des Abwasserabgabengesetzes bei StahlwerkenBundestag Drucksachen · 21. September 1983
- 2. 8/4436 - Schriftliche Fragen: Fragen für den Monat Juli 1980 mit den dazu erteilten Antworten Teil VIBundestag Drucksachen · 11. August 1980
- 3. 8/4311 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AbwasserabgabengesetzesBundestag Drucksachen · 25. Juni 1980
- 4. 11/7231 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 11/4942 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes b) zu dem Antrag der Abg. Kiehm, Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Bachmaier, Frau Blunck, Dr. Böhme (Unna), Frau Conrad, Conradi, Fischer (Homburg), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Heistermann, Jansen, Dr. Klejdzinski, Koltzsch, Kretkowski, Lennartz, Frau Dr. Martiny, Menzel, Müller (Düsseldorf), Reimann, Reuter, Dr. Schöfberger, Schütz, Stahl (Kempen), Waltemathe, Weiermann, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD - Drucksache 11/1771 - Notwendige Änderungen des Abwasserabgabengesetzes c) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 11/6285, Nr. 2.13 - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Behandlung kommunaler Abwässer KOM (89) 518 endg. "Rats-Dok.-Nr. 10139/89"Bundestag Drucksachen · 28. Mai 1990
- 5. 12/7325 - Beschlussempfehlung: zu dem ... Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes - Drucksachen 12/4272, 12/6281, 12/6808 -Bundestag Drucksachen · 21. April 1994
- 6. 12/8344 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Auswirkungen der 2. und 3. Novelle zum Abwasserabgabengesetz auf die GewässerBundestag Drucksachen · 1. August 1994