(1) Die Abwasserabgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die unter Zugrundelegung der oxidierbaren Stoffe, des Phosphors, des Stickstoffs, der organischen Halogenverbindungen, der Metalle Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei, Kupfer und ihrer Verbindungen sowie der Giftigkeit des Abwassers gegenüber Fischeiern nach der Anlage zu diesem Gesetz in Schadeinheiten bestimmt wird. Eine Bewertung der Schädlichkeit entfällt außer bei Niederschlagswasser (§ 7) und Kleineinleitungen (§ 8), wenn die der Ermittlung der Zahl der Schadeinheiten zugrunde zu legende Schadstoffkonzentration oder Jahresmenge die in der Anlage angegebenen Schwellenwerte nicht überschreitet oder der Verdünnungsfaktor G(tief)EI nicht mehr als 2 beträgt.
(2) In den Fällen des § 9 Abs. 3 (Flusskläranlagen) richtet sich die Abgabe nach der Zahl der Schadeinheiten im Gewässer unterhalb der Flusskläranlage.
(3) Die Länder können bestimmen, dass die Schädlichkeit des Abwassers insoweit außer Ansatz bleibt, als sie in Nachklärteichen, die einer Abwasserbehandlungsanlage klärtechnisch unmittelbar zugeordnet sind, beseitigt wird.
(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die in der Anlage festgelegten Vorschriften über die Verfahren zur Bestimmung der Schädlichkeit dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik anzupassen, wenn dadurch die Bewertung der Schädlichkeit nicht wesentlich verändert wird.
Fachbeiträge • 1
- 1. Juristisches SeminarEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de · 8. Februar 2022
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 8/1938 - Unterrichtung: Umweltgutachten 1978Bundestag Drucksachen · 18. Juni 1978
- 2. 10/2238 - Antwort: Fischtest als Parameter des AbwasserabgabengesetzesBundestag Drucksachen · 31. Oktober 1984
- 3. 10/2117 - Kleine Anfrage: Fischtest als Parameter des AbwasserabgabengesetzesBundestag Drucksachen · 15. Oktober 1984
- 4. 8/4311 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AbwasserabgabengesetzesBundestag Drucksachen · 25. Juni 1980
- 5. 10/6656 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes - Drucksache 10/5533 -Bundestag Drucksachen · 3. Dezember 1986
- 6. 10/2833 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über notwendige Maßnahmen zur Vermeidung von Gewässerbelastungen durch schwerabbaubare und sonstige kritische StoffeBundestag Drucksachen · 4. Februar 1985
- 7. 11/1568 - Unterrichtung: Umweltgutachten 1987Bundestag Drucksachen · 21. Dezember 1987
- 8. 11/4942 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des AbwasserabgabengesetzesBundestag Drucksachen · 11. Juli 1989