(1) Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden. Die Länder können bestimmen, dass der durch den Vollzug dieses Gesetzes und der ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften entstehende Verwaltungsaufwand aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe gedeckt wird.
(2) Maßnahmen nach Absatz 1 sind insbesondere:
- 1.
- der Bau von Abwasserbehandlungsanlagen,
- 2.
- der Bau von Regenrückhaltebecken und Anlagen zur Reinigung des Niederschlagswassers,
- 3.
- der Bau von Ring- und Auffangkanälen an Talsperren, See- und Meeresufern sowie von Hauptverbindungssammlern, die die Errichtung von Gemeinschaftskläranlagen ermöglichen,
- 4.
- der Bau von Anlagen zur Beseitigung des Klärschlamms,
- 5.
- Maßnahmen im und am Gewässer zur Beobachtung und Verbesserung der Gewässergüte wie Niedrigwasseraufhöhung oder Sauerstoffanreicherung sowie zur Gewässerunterhaltung,
- 6.
- Forschung und Entwicklung von Anlagen oder Verfahren zur Verbesserung der Gewässergüte,
- 7.
- Ausbildung und Fortbildung des Betriebspersonals für Abwasserbehandlungsanlagen und andere Anlagen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte.
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 8/1938 - Unterrichtung: Umweltgutachten 1978Bundestag Drucksachen · 18. Juni 1978
- 2. 7/5183 - Bericht: a) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG -) - Drucksache 7/2272 - b) zu §§ 37 a bis 37 g des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes - Drucksache 7/1088 -Bundestag Drucksachen · 12. Mai 1976
- 3. 9/2373 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 20. Dezember bis 30. Dezember 1982 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. Dezember 1982
- 4. 10/400 - Antwort: Vollzug des Abwasserabgabengesetzes bei StahlwerkenBundestag Drucksachen · 21. September 1983
- 5. 10/3715 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. August 1985 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. August 1985
- 6. 10/5101 - Antwort: Novellierung der WasserschutzgesetzeBundestag Drucksachen · 26. Februar 1986
- 7. 11/7231 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 11/4942 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes b) zu dem Antrag der Abg. Kiehm, Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Bachmaier, Frau Blunck, Dr. Böhme (Unna), Frau Conrad, Conradi, Fischer (Homburg), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Heistermann, Jansen, Dr. Klejdzinski, Koltzsch, Kretkowski, Lennartz, Frau Dr. Martiny, Menzel, Müller (Düsseldorf), Reimann, Reuter, Dr. Schöfberger, Schütz, Stahl (Kempen), Waltemathe, Weiermann, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD - Drucksache 11/1771 - Notwendige Änderungen des Abwasserabgabengesetzes c) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 11/6285, Nr. 2.13 - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Behandlung kommunaler Abwässer KOM (89) 518 endg. "Rats-Dok.-Nr. 10139/89"Bundestag Drucksachen · 28. Mai 1990
- 8. 12/6042 - Antwort: Abwasserentsorgung in den neuen LändernBundestag Drucksachen · 27. Oktober 1993