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15. Juli 2025
15. Juli 2025
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29. Juli 2026
29. Juli 2026
(1) Betriebsanlagen für Straßenbahnen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Für das Planfeststellungsverfahren gelten die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Maßgaben gelten entsprechend, soweit das Planfeststellungsverfahren landesrechtlich durch ein Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist. Wird eine bestehende Betriebsanlage einer Straßenbahn erneuert, liegt nur dann eine Änderung im Sinne von Satz 1 vor, wenn der Grundriss oder der Aufriss der Betriebsanlage oder beides wesentlich geändert wird.
(1a) Für folgende Einzelmaßnahmen, die den Bau oder die Änderung von Betriebsanlagen einer Straßenbahn vorsehen, bedarf es keiner vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung, sofern keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht:
- 1.
- die Ausstattung einer bestehenden Straßenbahnstrecke mit Anlagen für den elektrischen Straßenbahnbetrieb, ausgenommen Bahnstromfernleitungen, einschließlich dafür notwendiger räumlich begrenzter baulicher Anpassungen, insbesondere von Tunneln mit geringer Länge oder von Kreuzungsbauwerken,
- 2.
- die im Rahmen der Digitalisierung einer Straßenbahnstrecke erforderlichen Baumaßnahmen,
- 3.
- der Neubau oder die Änderung einschließlich des barrierefreien Umbaus von Bahnsteigen sowie dafür notwendige bauliche Anpassungen an sonstigen Betriebsanlagen der Straßenbahn; dies gilt nicht für den ersatzlosen Teil- oder vollständigen Rückbau eines Bahnsteigs,
- 4.
- die Errichtung und Änderung von Lärmschutzwänden,
- 5.
- die Herstellung von Überleitstellen für Gleiswechselbetriebe,
- 6.
- der Bau und die Änderung von technischen Sicherungen von Bahnübergängen,
- 7.
- der Bau, die Änderung einschließlich Rückbau von Durchlässen,
- 8.
- Hang- und Felssicherungsmaßnahmen entlang der Schienenwege,
- 9.
- die Errichtung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, insbesondere Signalen,
- 10.
- die Errichtung von Kreuzungsgleisen, Überholgleisen und Rangiergleisen, inklusive dadurch notwendiger, räumlich begrenzter baulicher Anpassungen an sonstigen Straßenbahnbetriebsanlagen.
(2) (weggefallen)
(3) Bebauungspläne nach § 9 des Baugesetzbuches ersetzen die Planfeststellung nach Absatz 1 und die Plangenehmigung nach § 74a des Verwaltungsverfahrensgesetztes, sofern darin Betriebsanlagen für Straßenbahnen ausgewiesen sind. Ist eine Ergänzung der Betriebsanlagen notwendig, ein Bebauungsplan unvollständig oder soll von Festsetzungen des Bebauungsplanes abgewichen werden, ist insoweit die Planfeststellung durchzuführen. Es gelten die §§ 40 und 43 Abs. 1, 2, 4 und 5 sowie § 44 Abs. 1 bis 4 des Baugesetzbuches. § 29 Abs. 3 ist nicht anzuwenden.
(3a) Ist das Planfeststellungsverfahren oder das Plangenehmigungsverfahren eingeleitet, kann die Planfeststellungsbehörde nach Anhörung der betroffenen Gemeinde eine vorläufige Anordnung erlassen, in der vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zum Bau oder zur Änderung festgesetzt werden, wenn
- 1.
- an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse besteht und
- 2.
- die nach § 74 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu berücksichtigenden Interessen gewahrt werden.
(4) Eine Genehmigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 darf nur erteilt werden vorbehaltlich einer nach den Absätzen 1 bis 3 erforderlichen Planfeststellung oder einer Plangenehmigung oder vorbehaltlich einer nach § 74b Satz 2 Nummer 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes getroffenen Vereinbarung. Das Planfeststellungsverfahren kann gleichzeitig mit dem Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.
(5) Unterhaltungsmaßnahmen bedürfen keiner vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung. Unterhaltungsmaßnahmen sind Arbeiten zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Funktionstätigkeit einer bestehenden Betriebsanlage einschließlich der Anpassung an geltendes Recht oder die anerkannten Regeln der Technik.
Fachbeiträge • 10
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 2. Planfeststellung für die Verlängerung der Bremer Stadtbahn ins niedersächsische Umland aufgehobenEingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 5. September 2016
- 3. Update Umweltrecht GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 16. Januar 2026
- 4. Die elektronische Einreichung von Antragsunterlagen im PlanfeststellungsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. November 2024
- 5. Grundstückszufahrt: Straßenanlieger hat kein Recht auf BeibehaltungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 8. August 2013
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- 7. StrassenbahnEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. Januar 2015
- 8. BVerwG 4 C 36.13, Urteil vom 18. Dezember 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 19/2895 - Kleine Anfrage: Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren von VerkehrsinfrastrukturprojektenBundestag Drucksachen · 20. Juni 2018
- 2. 19/3285 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2895 - Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren von VerkehrsinfrastrukturprojektenBundestag Drucksachen · 6. Juli 2018
- 3. 19/16907 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/15619, 19/16405, 19/16578 Nr. 1.12 - Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/15626, 19/16403, 19/16578 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich c) zu dem Antrag der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Daniela Kluckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16040 - Mehr Tempo bei der Infrastruktur - Planungsturbo jetzt d) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg Cezanne, Sabine Leidig, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/16042 - Planungskapazitäten ausbauen und Bürgerbeteiligung wirksamer machen und Aushöhlung durch Maßnahmengesetze verhindernBundestag Drucksachen · 29. Januar 2020
- 4. 19/24040 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/22139, 19/22778, 19/23054 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Dr. Christian Jung, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/22106 - Entwurf eines Gesetzes für ein Bundesfernstraßen-Baubeschleunigungsgesetz c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/23131 - Investitionsoffensive im Infrastrukturbereich - Das Investitionsbeschleunigungsgesetz sinnvoll ergänzenBundestag Drucksachen · 4. November 2020
- 5. 19/22778 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen - Drucksache 19/22139 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 6. 19/27288 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/26175 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26819, 19/26963 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts c) zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26186 - Update für das Personenbeförderungsgesetz - Chancen der Digitalisierung nutzen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Andreas Wagner, Jörg Cezanne, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/26173 - Keine Schlupflöcher für Uber & Co - Mietwagen wirksam regulierenBundestag Drucksachen · 3. März 2021
- 7. 20/8922 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6879 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen VerkehrsnetzesBundestag Drucksachen · 18. Oktober 2023
- 8. 21/335 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der EisenbahnBundestag Drucksachen · 3. Juni 2025