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24. Oktober 2015
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6. August 2016
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31. Januar 2026
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11. Juni 2026
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(1) Das Bundesamt übermittelt in den Fällen des Artikels 68 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1348 mit der Zustellung der Entscheidung den Beteiligten eine Kopie des Inhalts der Asylakte.
(2) Anträge nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Abschiebungsandrohung sind innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe zu stellen; dem Antrag soll der Bescheid des Bundesamtes beigefügt werden. Der Ausländer ist hierauf hinzuweisen. § 58 der Verwaltungsgerichtsordnung ist mit der Maßgabe, dass die Frist nach § 58 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung drei Monate beträgt, entsprechend anzuwenden. Die Entscheidung soll im schriftlichen Verfahren ergehen; eine mündliche Verhandlung, in der zugleich über die Klage verhandelt wird, ist unzulässig. Die Entscheidung soll innerhalb von einer Woche nach Ablauf der Frist des Satzes 1 ergehen. Die Kammer des Verwaltungsgerichts kann die Frist nach Satz 5 um jeweils eine weitere Woche verlängern. Die zweite Verlängerung und weitere Verlängerungen sind nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe zulässig, insbesondere wenn eine außergewöhnliche Belastung des Gerichts eine frühere Entscheidung nicht möglich macht. Das Gericht teilt dem Bundesamt das Datum der Bekanntgabe der Entscheidung mit. Die Entscheidung ist ergangen, wenn die vollständig unterschriebene Entscheidungsformel der Geschäftsstelle der Kammer vorliegt. Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anordnung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots durch das Bundesamt nach § 11 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes und die Anordnung und Befristung nach § 11 Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes sind ebenso innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe zu stellen. Die Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Aussetzung der Abschiebung darf nur angeordnet werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen. Tatsachen und Beweismittel, die von den Beteiligten nicht angegeben worden sind, bleiben unberücksichtigt, es sei denn, sie sind gerichtsbekannt oder offenkundig. Ein Vorbringen, das nach § 25 Absatz 2 im Verwaltungsverfahren unberücksichtigt geblieben ist, sowie Tatsachen und Umstände im Sinne des § 25 Absatz 1, die der Ausländer im Verwaltungsverfahren nicht angegeben hat, kann das Gericht unberücksichtigt lassen, wenn andernfalls die Entscheidung verzögert würde.
Fachbeiträge • 78
- 1. § 34 AsylG - AbschiebungsandrohungEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 2. Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer Asylablehnung mit einer AbschiebungsandrohungEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 20. Februar 2020
- 3. § 82 AsylG - Akteneinsicht im vorläufigen RechtsschutzEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 4. § 29b AsylG: Sichere Herkunftsstaaten (EU-Verordnun…Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 5. § 34a AsylG - AbschiebungsanordnungEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
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- 7. § 10 AsylG - ZustellungsvorschriftenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
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Öffentliche Quellen • 21
- 1. 19/4453 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG)Bundestag Drucksachen · 24. September 2018
- 2. 19/299 - Unterrichtung: Erster Bericht zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren HerkunftsstaatenBundestag Drucksachen · 15. Dezember 2017
- 3. 19/3911 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3651 - Abschiebung von Sami A. nach TunesienBundestag Drucksachen · 22. August 2018
- 4. 19/5314 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere HerkunftsstaatenBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2018
- 5. 19/3592 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juli 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Juli 2018
- 6. 19/16465 - Unterrichtung: Zweiter Bericht zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren HerkunftsstaatenBundestag Drucksachen · 20. Dezember 2019
- 7. 19/20377 - Kleine Anfrage: Bericht zu Inhaftierungen Schutzsuchender im Hamburger Flughafentransit (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19449)Bundestag Drucksachen · 25. Juni 2020
- 8. 19/22085 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21767 - Bericht zu Inhaftierungen Schutzsuchender im Hamburger Flughafentransit (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21241)Bundestag Drucksachen · 3. September 2020