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28. August 2007
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29. Juli 2017
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27. Februar 2024
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31. Januar 2026
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11. Juni 2026
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(1) Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Dies gilt auch, wenn er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt.
(2) Er ist unbeschadet von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1348 und Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1351 insbesondere verpflichtet,
- 1.
- den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden die erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen mündlich und nach Aufforderung auch schriftlich zu machen;
- 2.
- das Bundesamt unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm ein Aufenthaltstitel erteilt worden ist;
- 3.
- den gesetzlichen und behördlichen Anordnungen, sich bei bestimmten Behörden oder Einrichtungen zu melden oder dort persönlich zu erscheinen, Folge zu leisten;
- 4.
- seinen Pass oder Passersatz den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen;
- 5.
- alle erforderlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, die in seinem Besitz sind, den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen;
- 6.
- im Falle des Nichtbesitzes eines gültigen Passes oder Passersatzes an der Beschaffung eines Identitätspapiers mitzuwirken und auf Verlangen alle Datenträger, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein können und in deren Besitz er ist, den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen;
- 7.
- die vorgeschriebenen erkennungsdienstlichen Maßnahmen zu dulden.
(3) Erforderliche Urkunden und sonstige Unterlagen nach Absatz 2 Nr. 5 sind insbesondere
- 1.
- alle Urkunden und Unterlagen, die neben dem Pass oder Passersatz für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein können,
- 2.
- von anderen Staaten erteilte Visa, Aufenthaltstitel und sonstige Grenzübertrittspapiere,
- 3.
- Flugscheine und sonstige Fahrausweise,
- 4.
- Unterlagen über den Reiseweg vom Herkunftsland in das Bundesgebiet, die benutzten Beförderungsmittel und über den Aufenthalt in anderen Staaten nach der Ausreise aus dem Herkunftsland und vor der Einreise in das Bundesgebiet sowie
- 5.
- alle sonstigen Urkunden und Unterlagen, auf die der Ausländer sich beruft oder die für die zu treffenden asyl- und ausländerrechtlichen Entscheidungen und Maßnahmen einschließlich der Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sind.
(4) Die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden sowie die für die Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Absatz 1 zuständigen Behörden der Länder können den Ausländer und Sachen, die von ihm mitgeführt werden, durchsuchen, wenn der Ausländer seinen Verpflichtungen nach Absatz 2 Nummer 4 und 5 nicht nachkommt sowie nicht gemäß Absatz 2 Nummer 6 auf Verlangen die Datenträger vorlegt, aushändigt oder überlässt und Anhaltspunkte bestehen, dass er im Besitz solcher Unterlagen oder Datenträger ist. Der Ausländer darf nur von einer Person gleichen Geschlechts durchsucht werden.
(5) Durch die Rücknahme des Asylantrags werden die Mitwirkungspflichten des Ausländers nicht beendet.
Fachbeiträge • 63
- 1. § 16 AsylG - Sicherung, Feststellung und Überprüfung der IdentitätEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 2. § 65 AsylG - Herausgabe des PassesEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 3. § 15b AsylG: Nachträglicher biometrischer AbgleichEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 4. § 15 AsylG: Allgemeine MitwirkungspflichtenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 5. § 15 AsylG - Allgemeine MitwirkungspflichtenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 6. § 61 AsylG - ErwerbstätigkeitEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 7. § 7 AsylG: Erhebung personenbezogener DatenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 8. § 7 AsylG - Erhebung personenbezogener DatenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 52
- 1. 18/13538 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13261 - Die humanitäre und asylpolitische Lage von Asylsuchenden in italienischen HotspotsBundestag Drucksachen · 6. September 2017
- 2. 19/6647 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5697 - Einsatz von IT-Assistenzsystemen im Bundesamt für Migration und FlüchtlingeBundestag Drucksachen · 19. Dezember 2018
- 3. 18/11546 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der AusreisepflichtBundestag Drucksachen · 16. März 2017
- 4. 19/6493 - Unterrichtung: Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2018Bundestag Drucksachen · 19. Dezember 2018
- 5. 19/357 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/124 - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2017 – Schwerpunktfragen zu WiderrufsprüfungenBundestag Drucksachen · 2. Januar 2018
- 6. 18/13551 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13188 - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2017Bundestag Drucksachen · 11. September 2017
- 7. 19/5590 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/4456, 19/4548 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des AsylgesetzesBundestag Drucksachen · 7. November 2018
- 8. 19/461 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung von Volljährigkeit bei jungen AusländernBundestag Drucksachen · 17. Januar 2018