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28. August 2007
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1. Dezember 2013
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17. März 2016
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6. August 2016
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27. Juni 2020
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1. Januar 2023
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31. Januar 2026
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11. Juni 2026
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(1) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) ist Asylbehörde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1348 und nimmt Asylanträge entgegen, prüft diese und erlässt Entscheidungen über den Asylantrag; dies umfasst Entscheidungen über Überstellungen nach Artikel 42 Absatz 1 und Artikel 67 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2024/1351. Das Bundesamt stellt zudem fest, ob der Ausländer nach Artikel 20 der Verordnung (EU) 2024/1348 besondere Verfahrensgarantien benötigt. Das Bundesamt entscheidet auch über den Entzug der Anerkennung als Asylberechtigter oder der Zuerkennung des internationalen Schutzes. Es ist nach Maßgabe dieses Gesetzes auch für ausländerrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen zuständig.
(2) Das Bundesministerium des Innern bestellt den Präsidenten des Bundesamtes. Dieser sorgt für die ordnungsgemäße Organisation der Asylverfahren.
(3) Der Präsident des Bundesamtes soll bei jeder Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (Aufnahmeeinrichtung) mit mindestens 1 000 dauerhaften Unterbringungsplätzen in Abstimmung mit dem Land eine Außenstelle einrichten. Er kann in Abstimmung mit den Ländern weitere Außenstellen einrichten.
(4) Der Präsident des Bundesamtes kann mit den Ländern vereinbaren, ihm sachliche und personelle Mittel zur notwendigen Erfüllung seiner Aufgaben in den Außenstellen zur Verfügung zu stellen. Die ihm zur Verfügung gestellten Bediensteten unterliegen im gleichen Umfang seinen fachlichen Weisungen wie die Bediensteten des Bundesamtes. Die näheren Einzelheiten sind in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land zu regeln.
(5) Der Präsident des Bundesamtes kann mit den Ländern vereinbaren, dass in einer Aufnahmeeinrichtung Ausländer untergebracht werden, deren Verfahren beschleunigt nach Artikel 42 der Verordnung (EU) 2024/1348 bearbeitet werden sollen (besondere Aufnahmeeinrichtungen). Das Bundesamt richtet Außenstellen bei den besonderen Aufnahmeeinrichtungen nach Satz 1 ein oder ordnet sie diesen zu. Auf besondere Aufnahmeeinrichtungen finden die für Aufnahmeeinrichtungen geltenden Regelungen Anwendung, soweit nicht in diesem Gesetz oder einer anderen Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt wird.
(6) Für Personen, die für das Bundesamt tätig werden sollen, ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen. Von einer Sicherheitsüberprüfung kann abgesehen werden, wenn Art oder Dauer der Tätigkeit dies zulassen.
Fachbeiträge • 83
- 1. § 86 AsylG - BußgeldvorschriftenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 2. § 86 AsylG: BußgeldvorschriftenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 3. § 8 AsylG: Übermittlung personenbezogener DatenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 4. § 39 AsylG - Zuständigkeit der AusländerbehördenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 5. § 5 AsylG: BundesamtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 6. § 84 AsylG - Verleitung zur missbräuchlichen AsylantragstellungEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 7. § 54 AsylG: Unterrichtung des BundesamtesEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 8. § 15 AsylG: Allgemeine MitwirkungspflichtenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 27
- 1. 19/3507 - Kleine Anfrage: Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste und zweite Quartal 2018 - Schwerpunktfragen zur AsylverfahrensdauerBundestag Drucksachen · 20. Juli 2018
- 2. 19/1631 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/998 - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2017 - Schwerpunktfragen zur AsylverfahrensdauerBundestag Drucksachen · 13. April 2018
- 3. 18/12623 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11985 - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2017Bundestag Drucksachen · 1. Juni 2017
- 4. 19/3861 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3507 - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste und zweite Quartal 2018 - Schwerpunktfragen zur AsylverfahrensdauerBundestag Drucksachen · 17. August 2018
- 5. 19/998 - Kleine Anfrage: Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2017 - Schwerpunktfragen zur AsylverfahrensdauerBundestag Drucksachen · 23. Februar 2018
- 6. 19/6321 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. Dezember 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. Dezember 2018
- 7. 18/11985 - Kleine Anfrage: Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2017Bundestag Drucksachen · 10. April 2017
- 8. 19/1155 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/882 - Aufteilung von Bundeseinrichtungen in den einzelnen BundesländernBundestag Drucksachen · 12. März 2018