1. Dezember 2013
31. Januar 2026
(1) Schutz vor Verfolgung kann nur geboten werden
- 1.
- vom Staat oder
- 2.
- von Parteien oder Organisationen einschließlich internationaler Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen,
(2) Der Schutz vor Verfolgung muss wirksam und darf nicht nur vorübergehender Art sein. Generell ist ein solcher Schutz gewährleistet, wenn die in Absatz 1 genannten Akteure geeignete Schritte einleiten, um die Verfolgung zu verhindern, beispielsweise durch wirksame Rechtsvorschriften zur Ermittlung, Strafverfolgung und Ahndung von Handlungen, die eine Verfolgung darstellen, und wenn der Ausländer Zugang zu diesem Schutz hat.
(3) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine internationale Organisation einen Staat oder einen wesentlichen Teil seines Staatsgebiets beherrscht und den in Absatz 2 genannten Schutz bietet, sind etwaige in einschlägigen Rechtsakten der Europäischen Union aufgestellte Leitlinien heranzuziehen.
Fachbeiträge • 4
- 1. Flüchtlingseigenschaft wegen drohener ZwangsheiratEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-elster.de · 28. Juni 2018
- 2. Verwaltungsgericht Meiningen - Az.: 5 K 21725/16 Me - 03.01.2018Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-elster.de · 11. Februar 2018
- 3. Asyl für Iraner - und die exilpolitische TätigkeitEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. April 2016
- 4. Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere HerkunftsländerEingeschränkter ZugriffSolb_ · www.neuerichter.de · 25. August 2023
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 18/10336 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/10006 - Vereinbarungen mit der afghanischen Regierung zur Abschiebung afghanischer FlüchtlingeBundestag Drucksachen · 16. November 2016
- 2. 18/10700 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2015Bundestag Drucksachen · 15. Dezember 2016
- 3. 19/7470 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2016/2017Bundestag Drucksachen · 24. Januar 2019
- 4. 19/16475 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2018Bundestag Drucksachen · 10. Januar 2020
- 5. 19/25100 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2019Bundestag Drucksachen · 4. Dezember 2020
- 6. 20/650 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2020Bundestag Drucksachen · 14. Januar 2022
- 7. 20/10000 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2022Bundestag Drucksachen · 12. Januar 2024
- 8. 20/5345 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2021Bundestag Drucksachen · 12. Januar 2023