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1. Januar 2002
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24. Juli 2024
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrecht, so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben. Hebt der Arbeitgeber entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme nicht auf, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass der Arbeitgeber zur Aufhebung der Maßnahme durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro.
Fachbeiträge • 36
- 1. Mitbestimmung 4Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. Februar 2014
- 2. LeiharbeitnehmerEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 6. Oktober 2025
- 3. MitbestimmungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. Juni 2026
- 4. TarifbindungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. März 2026
- 5. UmgruppierungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. Juli 2025
- 6. ErledigungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. März 2026
- 7. ZustimmungsersetzungsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. April 2026
- 8. Eingruppierung 5Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 1. Juli 2015