(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
- 1.
- mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
- 2.
- die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
- 3.
- der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
- 4.
- die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,
- 5.
- der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
- 6.
- im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.
(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Fachbeiträge • 143
- 1. § 13 Zeitpunkt der BetriebsratswahlenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. Juli 2024
- 2. § 13 Zeitpunkt der BetriebsratswahlenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. Juli 2024
- 3. § 13 Zeitpunkt der BetriebsratswahlenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. Juli 2024
- 4. Betriebsratswahl 3Eingeschränkter Zugriffwww.ibp-kanzlei.de · 15. Oktober 2020
- 5. Betriebsrat aufstellen: Der komplette Guide 2026Eingeschränkter ZugriffRedaktion · www.ibp-kanzlei.de · 27. September 2026
- 6. Wann fehlt die Handlungsfähigkeit?Eingeschränkter ZugriffBrauncap · www.kanzlei-braun.net · 24. September 2026
- 7. BAG, Beschluss v. 24.05.2023Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 24. Mai 2023
- 8. BAG, Urteil v. 17.04.2012Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 17. April 2012
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/11133 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von EntgeltstrukturenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 2. 19/29631 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) - Drucksache 19/28899 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. Mai 2021
- 3. 19/26820 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des BundespersonalvertretungsgesetzesBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 4. 20/14345 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)Bundestag Drucksachen · 20. Dezember 2024