(1) Mindestens einmal in jedem Kalenderjahr hat der Gesamtbetriebsrat die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Betriebsräte sowie die weiteren Mitglieder der Betriebsausschüsse zu einer Versammlung einzuberufen. Zu dieser Versammlung kann der Betriebsrat abweichend von Satz 1 aus seiner Mitte andere Mitglieder entsenden, soweit dadurch die Gesamtzahl der sich für ihn nach Satz 1 ergebenden Teilnehmer nicht überschritten wird.
(2) In der Betriebsräteversammlung hat
- 1.
- der Gesamtbetriebsrat einen Tätigkeitsbericht,
- 2.
- der Unternehmer einen Bericht über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen, der Integration der im Unternehmen beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens sowie über Fragen des Umweltschutzes in Unternehmen, soweit dadurch nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden,
(3) Der Gesamtbetriebsrat kann die Betriebsräteversammlung in Form von Teilversammlungen durchführen. Im Übrigen gelten § 42 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2, § 43 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 45 und 46 entsprechend.
Fachbeiträge • 14
- 1. Fachkanzlei für Arbeitsrecht - KölnEingeschränkter ZugriffArnd Potratz · www.ra-potratz.de · 12. September 2012
- 2. § 53 BetriebsräteversammlungEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. Juli 2024
- 3. BAG, Beschluss v. 04.12.2013Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. Dezember 2013
- 4. rechenschaft in betriebsversammlungenEingeschränkter ZugriffZambrano · www.betriebsrat.com · 20. Juli 2011
- 5. Teilnahme an BetriebsräteversammlungEingeschränkter ZugriffRtjum · www.betriebsrat.com · 18. Januar 2011
- 6. Wer darf an Betriebsräteversammlung teilnehmen?Eingeschränkter ZugriffBiber · www.betriebsrat.com · 1. August 2010
- 7. BetriebsräteversammlungEingeschränkter Zugriffwww.betriebsrat.com · 28. Januar 2019
- 8. GesamtbetriebsratEingeschränkter ZugriffMarc Hadyk · www.betriebsrat.com · 28. Januar 2019
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 18/11133 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von EntgeltstrukturenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 2. 19/11470 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 BeschäftigtenBundestag Drucksachen · 10. Juli 2019