(1) Der Vorhabenträger hat unter Anwendung der in den §§ 22 bis 24 festgelegten geowissenschaftlichen Anforderungen und Kriterien Teilgebiete zu ermitteln, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen.
(2) Der Vorhabenträger wendet hierzu auf die ihm von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder zur Verfügung zu stellenden geologischen Daten für das gesamte Bundesgebiet zunächst die geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien nach § 22 und auf das verbleibende Gebiet die Mindestanforderungen nach § 23 an. Aus den identifizierten Gebieten ermittelt der Vorhabenträger durch Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 die Teilgebiete, die sich auf Basis der Abwägung als günstig erweisen. Der Vorhabenträger veröffentlicht das Ergebnis in einem Zwischenbericht und übermittelt diesen unverzüglich an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. In dem Zwischenbericht werden sämtliche für die getroffene Auswahl entscheidungserheblichen Tatsachen und Erwägungen dargestellt; sofern Gebiete vorhanden sind, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können, sind diese ebenfalls aufzuführen und ist eine Empfehlung zum weiteren Umgang mit diesen Gebieten aufzunehmen. § 23 Absatz 2 bleibt unberührt.
Fachbeiträge • 9
- 1. Fragen zu den Gebieten zur MethodenentwicklungEingeschränkter Zugriffwww.bge.de · 29. Mai 2026
- 2. SucheEingeschränkter Zugriffwww.bge.de · 8. Juni 2026
- 3. GlossarEingeschränkter Zugriffwww.bge.de · 14. September 2026
- 4. KorrespondenzenEingeschränkter Zugriffwww.bge.de · 31. Juli 2026
- 5. QuellennachweiseEingeschränkter Zugriffwww.bge.de · 29. Mai 2026
- 6. GlossarEingeschränkter Zugriffwww.bge.de · 14. September 2026
- 7. SucheEingeschränkter Zugriffwww.bge.de · 8. Juni 2026
- 8. realisierung in Deutschland anlässlich der Debatte um die Taxonomie der Atomenergie auf EUEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2026
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 19/2314 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2055 - Bereitstellung geologischer Daten für die neue EndlagersucheBundestag Drucksachen · 24. Mai 2018
- 2. 18/11398 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 7. März 2017
- 3. 19/14524 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13917 - Verfahrensstand bei der Auswahl möglicher Teilgebiete für ein Atom-EndlagerBundestag Drucksachen · 25. Oktober 2019
- 4. 19/11950 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juli 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. Juli 2019
- 5. 19/19291 - Verordnung: Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver AbfälleBundestag Drucksachen · 18. Mai 2020
- 6. 19/17285 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG)Bundestag Drucksachen · 19. Februar 2020
- 7. 19/22779 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 8. 19/22239 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Drucksache 19/19291, 19/19655 Nr. 2.1 - Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver AbfälleBundestag Drucksachen · 9. September 2020