(1) Umlagepflichtig ist derjenige, dem eine Genehmigung nach den §§ 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes, nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 sowie Absatz 3 und 4 des Strahlenschutzgesetzes oder nach § 7 der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714; 2002 I S. 1459) erteilt worden ist oder war, wenn aufgrund der genehmigten Tätigkeit radioaktive Abfälle, die an ein Endlager nach § 9a Absatz 3 des Atomgesetzes abgeliefert werden müssen, angefallen sind oder damit zu rechnen ist. Soweit die Finanzierungspflicht für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle nach § 1 des Entsorgungsübergangsgesetzes auf den Fonds im Sinne von § 1 des Entsorgungsfondsgesetzes übergegangen ist, ist der Fonds im Sinne von § 1 des Entsorgungsfondsgesetzes anstelle des Genehmigungsinhabers umlagepflichtig. Landessammelstellen nach § 9a des Atomgesetzes sind nicht umlagepflichtig.
(2) Der zu entrichtende Anteil eines Umlagepflichtigen an den umlagefähigen Kosten (Umlagebetrag) bemisst sich aufwandsgerecht entsprechend § 6 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 der Endlagervorausleistungsverordnung.
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Öffentliche Quellen • 7
- 1. 18/11398 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 7. März 2017
- 2. 18/12151 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11241, 18/11622, 18/11822 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender StrahlungBundestag Drucksachen · 26. April 2017
- 3. 19/11455 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung für die Achte Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit im März/April 2020Bundestag Drucksachen · 14. Juni 2019
- 4. 19/18751 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/17285 - Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG)Bundestag Drucksachen · 22. April 2020
- 5. 19/22779 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 6. 19/30487 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28685, 19/29563 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (1. EntsorgFondsÄndG)Bundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 7. 20/2785 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen EntsorgungBundestag Drucksachen · 15. Juli 2022