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1. November 1996
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1. Januar 1999
1. Januar 1999
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden
- 1.
- in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr,
- 2.
- zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung,
- 3.
- in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
- 4.
- in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung sowie im Haushalt,
- 5.
- bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen,
- 6.
- bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgesellschaften, Verbände, Vereine, Parteien und anderer ähnlicher Vereinigungen,
- 7.
- beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken,
- 8.
- beim Rundfunk, bei der Tages- und Sportpresse, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse einschließlich des Austragens, bei der Herstellung von Satz, Filmen und Druckformen für tagesaktuelle Nachrichten und Bilder, bei tagesaktuellen Aufnahmen auf Ton- und Bildträger sowie beim Transport und Kommissionieren von Presseerzeugnissen, deren Ersterscheinungstag am Montag oder am Tag nach einem Feiertag liegt,
- 9.
- bei Messen, Ausstellungen und Märkten im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung sowie bei Volksfesten,
- 10.
- in Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und Kommissionieren von leichtverderblichen Waren im Sinne des § 30 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung,
- 11.
- in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben,
- 12.
- in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren,
- 13.
- im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen,
- 14.
- bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen,
- 15.
- zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitsergebnissen sowie bei kontinuierlich durchzuführenden Forschungsarbeiten,
- 16.
- zur Vermeidung einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung der Produktionseinrichtungen.
(2) Abweichend von § 9 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen mit den Produktionsarbeiten beschäftigt werden, wenn die infolge der Unterbrechung der Produktion nach Absatz 1 Nr. 14 zulässigen Arbeiten den Einsatz von mehr Arbeitnehmern als bei durchgehender Produktion erfordern.
(3) Abweichend von § 9 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung und dem Austragen oder Ausfahren von Konditorwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckerwaren beschäftigt werden.
(4) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer zur Durchführung des Eil- und Großbetragszahlungsverkehrs und des Geld-, Devisen-, Wertpapier- und Derivatehandels abweichend von § 9 Abs. 1 an den auf einen Werktag fallenden Feiertagen beschäftigt werden, die nicht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Feiertage sind.
Fachbeiträge • 101
- 1. Fiktiver Unterhalt muss zumutbar seinEingeschränkter Zugriffwww.ra-scheuten.net · 21. Februar 2009
- 2. Arbeitsrecht ArbeitnehmerEingeschränkter Zugriffwww.gansel-rechtsanwaelte.de · 23. Dezember 2020
- 3. BAG, Urteil v. 10.11.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 10. November 2021
- 4. Koalitionsvertrag aus ArbeitgebersichtEingeschränkter ZugriffClara Winkler · www.ecovis.com · 17. April 2025
- 5. Alle Jahre wieder - sind Heiligabend und Silvester arbeitsfreie Tage?Eingeschränkter Zugriffwww.gr-anwalt.de · 12. November 2023
- 6. Frei für alle zwischen Weihnachten und Neujahr.Eingeschränkter ZugriffTim Blanke · www.buse.de · 26. November 2024
- 7. Änderungen beim MutterschutzEingeschränkter Zugriffwww.kp-recht.de · 26. Juni 2017
- 8. Tägliche und wöchentliche RuhezeitEingeschränkter ZugriffAnsgar F. Dittmar · www.law-uniq.com · 3. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 19/8527 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Chancen und Risiken mobiler und digitaler Kommunikation in der ArbeitsweltBundestag Drucksachen · 18. März 2019
- 2. 19/7737 - Antrag: Sonntagsöffnungszeiten von Öffentlichen Bibliotheken ermöglichenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2019
- 3. 19/23304 - Antrag: Sonntagsöffnung für öffentliche BibliothekenBundestag Drucksachen · 13. Oktober 2020
- 4. 20/2510 - Unterrichtung: Evaluationsbericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im StudiumBundestag Drucksachen · 16. Juni 2022
- 5. 19/31074 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23304 - Sonntagsöffnung für öffentliche Bibliotheken b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Beate Müller-Gemmeke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/7737 - Sonntagsöffnungszeiten von Öffentlichen Bibliotheken ermöglichenBundestag Drucksachen · 23. Juni 2021
- 6. 19/30392 - Antrag: Förderung des eSports in DeutschlandBundestag Drucksachen · 8. Juni 2021
- 7. 20/10788 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10584 - Vernünftige Arbeitsbedingungen für Tierärztinnen und TierärzteBundestag Drucksachen · 21. März 2024
- 8. 20/12966 - Antrag: Lebenslanges Lernen fördern - Sonntagsöffnung von Bibliotheken ermöglichenBundestag Drucksachen · 24. September 2024