(1) Die Anstalt kann ihr Vermögen im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge jeweils als Gesamtheit unter genauer Bezeichnung und Aufteilung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens auf den Bund, Einrichtungen des Bundes oder Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsanteile oder Aktien sich mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar in der Hand des Bundes befinden, übertragen. Der zwischen der Anstalt und dem Rechtsnachfolger zu schließende Übertragungsvertrag bedarf der Schriftform; § 311b Abs. 3 und § 415 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden keine Anwendung. Mit der Übertragung tritt der Rechtsnachfolger in alle in Bezug auf die Vermögenswerte bestehenden Rechte und Pflichten der Anstalt ein. Für nach Satz 1 auf Einrichtungen des Bundes oder Kapitalgesellschaften übertragene Verbindlichkeiten haften der Bund und der Rechtsnachfolger unbeschadet einer abweichenden Regelung im Innenverhältnis als Gesamtschuldner.
(2) Das Bundesministerium der Finanzen löst die Anstalt nach vollständiger Abwicklung oder Übertragung ihres Vermögens auf. Die Auflösung ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 12/6910 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der TreuhandanstaltBundestag Drucksachen · 28. Februar 1994
- 2. 12/7429 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/6910 - Entwurf eines Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der TreuhandanstaltBundestag Drucksachen · 27. April 1994
- 3. 12/7665 - Unterrichtung: Gesetz zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt - Drucksachen 12/6910, 12/7429, 12/7431 - hier: Anrufung des VermittlungsausschussesBundestag Drucksachen · 24. Mai 1994
- 4. 13/901 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 1996Bundestag Drucksachen · 27. März 1995
- 5. 13/3119 - Antwort: Umwandlung der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH in eine EigentumsgesellschaftBundestag Drucksachen · 28. November 1995
- 6. 13/2959 - Kleine Anfrage: Umwandlung der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH in eine EigentumsgesellschaftBundestag Drucksachen · 7. November 1995
- 7. 13/10900 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlußempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 28. Mai 1998
- 8. 13/10246 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsbereinigungsgesetz - VermBerG)Bundestag Drucksachen · 30. März 1998