(1) Die Auszubildenden zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik sind zu befähigen, insbesondere die folgenden Aufgaben selbständig wahrzunehmen:
- 1.
- biomedizinische Analyseprozesse mittels biologischer, chemischer sowie physikalischer Methoden und Verfahren einschließlich Präanalytik und Postanalytik zu planen, vorzubereiten und durchzuführen,
- 2.
- histologische, zytologische und weitere morphologische Präparate zur Prüfung für die ärztliche Diagnostik vorzubereiten und aufzubereiten,
- 3.
- die Qualität der jeweiligen Analyseprozesse und -ergebnisse sicherzustellen.
(2) Die Auszubildenden zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik sind weiterhin zu befähigen, insbesondere die folgenden übergreifenden fachlichen, methodischen, personalen und sozialen Kompetenzen anzuwenden:
- 1.
- personen- und situationsorientierte Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen,
- 2.
- interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit und Kommunikation,
- 3.
- Erkennen von Notfällen und Einleiten der erforderlichen Maßnahmen,
- 4.
- Datenmanagement und Umgang mit weiteren digitalen Technologien,
- 5.
- medizinische und technische Fachexpertise für die durchzuführenden Analyseprozesse,
- 6.
- Umsetzung von Hygiene- und Sicherheitskonzepten,
- 7.
- Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung multidisziplinärer Lösungen, die die Optimierung der Arbeitsabläufe ermöglichen und die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten berücksichtigen,
- 8.
- Analyse, Evaluation, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des eigenen beruflichen Handelns,
- 9.
- Berücksichtigung von Aspekten der Patientensicherheit und der Wirtschaftlichkeit.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/26249 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24447 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/24648 - Heilpraktiker - Berufsbild schützen und weiterentwickelnBundestag Drucksachen · 27. Januar 2021
- 2. 20/8105 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG)Bundestag Drucksachen · 23. August 2023