(1) Eine Versorgungskrise liegt vor, wenn die Bundesregierung festgestellt hat, dass
- 1.
- die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Lebensmitteln in wesentlichen Teilen des Bundesgebietes ernsthaft gefährdet ist
- a)
- im Spannungsfall nach Artikel 80a des Grundgesetzes oder im Verteidigungsfall nach Artikel 115a des Grundgesetzes oder
- b)
- infolge einer Naturkatastrophe, eines besonders schweren Unglücksfalles, einer Sabotagehandlung, einer wirtschaftlichen Krisenlage oder eines sonstigen vergleichbaren Ereignisses und
- 2.
- diese Gefährdung ohne hoheitliche Eingriffe in den Markt nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu beheben ist.
(2) Die Bundesregierung hat die Versorgungskrise unverzüglich für beendet zu erklären, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr gegeben sind.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/10943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer VersorgungskriseBundestag Drucksachen · 23. Januar 2017
- 2. 19/23754 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/22860 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Datenübermittlung für Zwecke der ErnährungsvorsorgeBundestag Drucksachen · 28. Oktober 2020
- 3. 19/22860 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Datenübermittlung für Zwecke der ErnährungsvorsorgeBundestag Drucksachen · 25. September 2020
- 4. 20/1997 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/1487 - Aktuelle Situation der Land- und Ernährungswirtschaft vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die UkraineBundestag Drucksachen · 23. Mai 2022
- 5. 20/4141 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Oktober 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2022
- 6. 21/3184 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/2887 - Verkauf der Deutschen Agrar Holding an den australischen Infrastruktur-Investor Igneo Infrastructure Partners im Jahr 2023Bundestag Drucksachen · 9. Dezember 2025