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14. November 2013
14. November 2013
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3. Januar 2018
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5. Januar 2026
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11. Februar 2026
11. Februar 2026
(1) Die Börsenordnung soll sicherstellen, dass die Börse die ihr obliegenden Aufgaben erfüllen kann und dabei den Interessen des Publikums und des Handels gerecht wird. Sie muss Bestimmungen enthalten über
- 1.
- den Geschäftszweig der Börse;
- 2.
- die Organisation der Börse;
- 3.
- die Handelsarten;
- 4.
- die Veröffentlichung der Preise und Kurse sowie der ihnen zugrunde liegenden Umsätze;
- 5.
- eine Entgeltordnung für die Tätigkeit der Skontroführer.
(2) Bei Wertpapierbörsen muss die Börsenordnung zusätzlich Bestimmungen enthalten über
- 1.
- die Bedeutung der Kurszusätze und -hinweise,
- 2.
- die Sicherstellung der Börsengeschäftsabwicklung und die zur Verfügung stehenden Abwicklungssysteme nach Maßgabe des § 21,
- 3.
- die Kennzeichnung der durch algorithmischen Handel im Sinne des § 80 Absatz 2 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes erzeugten Aufträge durch die Handelsteilnehmer, die Kenntlichmachung der hierfür jeweils verwendeten Handelsalgorithmen sowie die Kenntlichmachung der Personen, die diese Aufträge initiiert haben, und
- 4.
- die Sicherstellung der Anforderung, dass die Börse über mindestens drei aktive Handelsteilnehmer verfügen muss, denen es jeweils möglich sein muss, mit allen übrigen Handelsteilnehmern zum Zwecke der Preisbildung in Verbindung zu treten.
(3) Die Börsenordnung bedarf der Genehmigung durch die Börsenaufsichtsbehörde. Diese kann die Aufnahme bestimmter Vorschriften in die Börsenordnung verlangen, wenn und soweit sie zur Erfüllung der der Börse oder der Börsenaufsichtsbehörde obliegenden gesetzlichen Aufgaben notwendig sind.
Fachbeiträge • 3
- 1. MarktteilnehmerEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-boerse.com · 22. November 2018
- 2. MarktteilnehmerEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-boerse.com · 22. November 2018
- 3. Eindeckungsverfahren an deutschen Börsen & CSDREingeschränkter ZugriffRa Dr. Hendrik Müller-Lankow, Ll.M. (Ucl) · www.kronsteyn.law · 7. November 2025
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/11290 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG) - Drucksache 18/10936 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 2. 18/10936 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)Bundestag Drucksachen · 23. Januar 2017
- 3. 19/4030 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3766 - Hochfrequenzhandel in DeutschlandBundestag Drucksachen · 28. August 2018
- 4. 19/27219 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26700 - Der Fall GameStop und Untersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu MarktmanipulationBundestag Drucksachen · 3. März 2021